Zusatzvereinbarung zum Wohnraummietvertrag: Verfügungstellung und Abrechnung eines Kabelanschlusses
Zwischen
Vermieter: [Name des Vermieters]
[Adresse des Vermieters]
und
Mieter: [Name des Mieters]
[Adresse des Mieters]
§ 1 Gegenstand der Vereinbarung
- Der Vermieter stellt dem Mieter ab dem [Datum] einen Kabelanschluss in der Mietwohnung [Adresse der Mietwohnung] zur Verfügung.
- Diese Zusatzvereinbarung ergänzt den bestehenden Mietvertrag vom [Datum des Mietvertrags] und ist Bestandteil desselben.
§ 2 Leistung des Vermieters
- Der Vermieter sorgt dafür, dass die Mietwohnung mit einem funktionsfähigen Kabelanschluss ausgestattet ist.
- Der Kabelanschluss ermöglicht dem Mieter den Empfang von [Anzahl] Fernsehprogrammen und gegebenenfalls weiteren Diensten (z.B. Radio, Internet), soweit diese im Rahmen des Kabelanschlusses angeboten werden.
§ 3 Nutzung durch den Mieter
- Der Mieter ist berechtigt, den Kabelanschluss für den Empfang von Fernsehsignalen zu nutzen.
- Der Mieter verpflichtet sich, den Kabelanschluss sorgsam und nur im Rahmen der vorgesehenen Nutzung zu verwenden.
- Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten, die nicht zum Haushalt des Mieters gehören, die Nutzung des Kabelanschlusses zu gestatten.
§ 4 Kosten und Abrechnung
- Für die Bereitstellung des Kabelanschlusses wird ein monatlicher Betrag in Höhe von [Betrag in Euro] Euro fällig. Dieser Betrag wird zusammen mit der monatlichen Miete abgerechnet.
- Die Kosten für die Nutzung des Kabelanschlusses werden in der jährlichen Nebenkostenabrechnung gesondert ausgewiesen und abgerechnet.
- Eventuelle Kosten für zusätzliche Dienste (z.B. Pay-TV, Internet) sind vom Mieter direkt mit dem Anbieter abzurechnen und nicht Teil dieser Vereinbarung.
§ 5 Haftung und Störungen
- Der Vermieter haftet nicht für Störungen oder Ausfälle des Kabelanschlusses, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, insbesondere solche, die durch den Anbieter des Kabelanschlusses verursacht werden.
- Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter unverzüglich Störungen oder
[ENDE DER VORSCHAU]
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