Hotelmietvertrag über ein noch zu errichtendes Hotel
Zwischen der
_________
nachstehend „Vermieter“ genannt,
und der
_________
nachstehend „Mieter “ genannt,
wird folgender Mietvertrag geschlossen:
Präambel
Der Vermieter ist Eigentümer des Grundstücks ___. Der Mieter beabsichtigt, auf diesem Grundstück ein Hotel des Standards „4 Sterne“ gemäß der deutschen Hotelklassifizierung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA), Stand __, (im Folgenden: „4 Sterne-Standard“) in einem Hotelgebäude zu betreiben, das vom Vermieter errichtet wird. Sofern der „4 Sterne-Standard“ der DEHOGA von der Planung, der Baubeschreibung oder der FF&E Abgrenzungsliste abweicht, gelten die Anlagen zu diesem Vertrag vorrangig. Dem Mieter ist es gestattet, das Hotel auch als ein 3 Sterne superior Hotel zu betreiben.
Die Parteien sind sich einig, dass das Mietobjekt, also die gesamte Hotelanlage nebst Parkplätzen und Außenanlagen in allen Bereichen vom Keller- bis Dachgeschoss in Ausstattung und Inventarisierung spätestens 18 Monate nach Bestandskraft der Baugenehmigung für das Mietobjekt konzessionsreif und betriebsbereit von den Parteien entsprechend diesem Vertrag erstellt wird.
Mit diesem Mietvertrag legen die Parteien die Regeln zur Errichtung des Hotelgebäudes und zum Mietverhältnis fest. Dabei lassen sie sich von dem Grundgedanken leiten, dass sie das Vorhaben gemeinsam kooperativ realisieren wollen.
Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien was folgt:
§ 1 Mietobjekt
1.1 Der Vermieter erwirbt derzeit das Eigentum am Grundstück _____, Flur ___ Flurstück ___, grundbuchlich angegebene Größe ca. ___ m², eingetragen im Grundbuch von _____ des Amtsgerichts ___, Blatt ____. Zuschnitt und Lage sind auf dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan wiedergegeben. Auf Ziff. 26.1 wird verwiesen.
1.2 Der Vermieter beabsichtigt, auf diesem Grundstück ein Hotel mit 269 Hotelzimmern mit einer oberirdischen Bruttogrundfläche (gem. DIN 277) von voraussichtlich ca. 11.670 m², mindestens aber 11.000 m²,
[ENDE DER VORSCHAU]
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