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Musterverträge und Vorlagen zum Wettbewerbsrecht

 

Beratungsleistungen

Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Wettbewerbsrecht und beraten kleine und große Unternehmen in Fragen des unlauteren Wettbewerbs, führen gerichtliche Verfahren durch.

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Wettbewerbsrecht ist der umfassende Oberbegriff für das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen (= klassisches Wettbewerbsrecht im engeren Sinne) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (= Kartellrecht).

Hier finden Sie Erläuterungen und Muster zum Wettbewerbsrecht. Über unsere Beratungsleistungen im Wettbewerbsrecht haben wir hier Informationen zusammengefasst.

Einleitung

Das Wettbewerbsrecht teilt sich auf in das Lauterkeitsrecht und das Kartellrecht; daneben kann man auch das Beihilfenrecht (Subvention) als einen Aspekt des Wettbewerbsrechts verstehen.

Im deutschen Sprachraum wird jedoch der Begriff Wettbewerbsrecht meist nur für das klassische Wettbewerbsrecht im engeren Sinne verwendet. Dazu zählt als zentrale Kodifikation des Lauterkeitsrechts in Deutschland das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Das Wettbewerbsrecht im weit verstandenen Sinne dient der Regulierung des Wettbewerbs zwischen den Marktteilnehmern und hat als Endziel den freien Leistungswettbewerb. Es soll Monopole verhindern und volkswirtschaftliche Stabilität schaffen. Das Schutzgut des Wettbewerbsrechts ist der Wettbewerb. Eine juristisch abschließende Definition für "Wettbewerb" ist zwar nicht anerkannt, unter wettbewerblichem Verhalten kann man aber das Bemühen der Marktteilnehmer verstehen, sich selbst Vorteile gegenüber anderen Marktteilnehmern zu verschaffen. Man kann aber mit Wettbewerb auch eine Marktstruktur bezeichnen. Insofern besitzt der juristische Begriff des Wettbewerbs eine gewisse Mehrdeutigkeit.

Beratungsleistungen

Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Wettbewerbsrecht und beraten kleine und große Unternehmen bei Wettbewerbsangelegenheiten, führen gerichtliche Verfahren durch.

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