Unternehmenskauf und -verkauf / Geschäftsanteilskauf und -verkauf
Muster und Erläuterungen zu Verträgen beim Unternehmenskauf und -verkauf
Beratungsleistungen
Wir beraten Sie beim Kauf und Verkauf von Unternehmen, begleiten Sie in den unterschiedlichen Phasen der Transaktion der Vertragsgestaltung, Verhandlung und Abwicklung.
Anteilskauf
Ausgangspunkt
Anteile an Wirtschaftsunternehmen - seien es beispielsweise GmbH-, AG- oder Kommanditanteile - können durch Kaufvertrag erworben werden. Hierbei sind unter Umständen gewisse Formalien, insbesondere notarielle Beurkundung, zu beachten.
Da bei einem Anteilskauf in der Sache ein Unternehmen oder jedenfalls ein Teil hiervon gekauft wird, sollte vor dem Kauf die sorgfältige Information über das Unternehmen bzw. den Unternehmenswert stehen. Die Ermittlungen eines solchen Unternehmenswertes erfolgt im Wege einer sogenannten "Due Diligence". Hierunter versteht man die Prüfung aller relevanten Umstände. Relevant ist insbesondere die wirtschaftliche Situation des Unternehmens (Eigenkapital, Auftragslage, Verbindlichkeiten, Geschäftsaussichten) sowie die rechtliche bzw. steuerliche Situation (vertragliche Situation gegenüber Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten, eventuell anhängige Rechtsstreite, steuerliche Verbindlichkeiten und Risiken).
Eine Due Diligence ist in jedem Fall anzuraten. Der Umfang hängt selbstredend vom konkreten Einzelfall ab. In diesem Sinne ist der Erwerb eines GmbH-Anteils für EUR 10.000,00 natürlich etwas anderes als die Übernahme der kompletten Aktien einer AG zum Wert von mehreren Millionen EURO.
Eine effektive Due Diligence setzt ein effektives Zusammenarbeiten von Rechtsanwälten und Steuerberatern mit wirtschaftlich versierten Experten voraus, die in der Lage sind, den Unternehmenswert realistisch einzuschätzen. Für die Ermittlung des Unternehmenswertes gibt es verschiedene Methoden, die aber alle nicht darüber hinwegtäuschen können, dass die Bestimmung dieses Wertes letztlich zu den schwierigsten Problemen in der Praxis gehört. Letztlich gelten die allgemeinen Marktprinzipen, also Angebot und Nachfrage, so dass die Kaufpreisfindung eine Frage des Einzelfalles ist.
Zeitlicher Ablauf
Ein Unternehmenskauf sollte grundsätzlich nie unter Zeitdruck geschehen. Insbesondere sollte damit gerechnet werden, dass während der Due Diligence Prüfung Aspekte auftreten, die gegebenenfalls mit einem gewissen zeitlichen Aufwand geprüft werden müssen (dies gilt insbesondere für steuerliche und rechtliche Risiken). Für eine normale Due Diligence sollten allerdings 4 Wochen ausreichend sein. Die sich daran anschließende endgültige Vertragsverhandlung sollte ebenfalls in 2 bis 4 Wochen zu bewältigen sein.
Die Einschätzung des Wertes eines Unternehmens bzw. eines Anteiles hieran setzt die Einsichtnahme des potentiellen Käufers in alle relevanten Unterlagen voraus. Deshalb steht zu Beginn der Vertragsverhandlungen regelmäßig die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung durch den potentiellen Käufer. Sobald diese vorliegt, kann die Due Diligence mit vollem Einsatz vorangetrieben werden. Die eigentliche Vertragsgestaltung, die unter Umständen mit dem beurkundenden Notar abzustimmen ist, ist schon während der Due Diligence-Phase möglich und kann dementsprechend in eilbedürftigen Angelegenheiten relativ kurz nach Beendigung der Due Diligence abgeschlossen sein.
Dementsprechend ergibt sich ein Zeitrahmen zwischen etwa 5 und 8 Wochen.
Kosten
Die Aufwand für einen Unternehmenskauf hängt sehr stark vom Einzelfall ab. Oft sind es einzelne Probleme, die sehr aufwendig sind (zum Beispiel versteckte Risiken aus Arbeitsverträgen, konkrete rechtliche Risiken beispielsweise wegen Produkthaftung, Bewertung von gewerblichen Schutzrechten wie Patente, Marken etc.). Sofern keine au�?erordentlichen Problemfälle vorliegen, dürfte eine rechtliche Due Diligence mit einem Aufwand zwischen 50 und 80 Stunden zu bewältigen sein. Bei notarieller Beurkundung kommen die Notarkosten hinzu, die abhängig sind vom Kaufpreis. Bei 100.000,00 EUR liegen die Notargebühren bei ca. 500,- EUR, bei 1 Millionen EUR bei ca. 3.500,- EUR.
Asset-Deal: Erwerb von Unternehmensbestandteilen bzw. des Unternehmens an sich
Ausgangssituation
Wenn keine Anteile an einem Unternehmen gekauft werden sollen, ist es auch möglich, Unternehmensbestandteile bzw. sämtliche Vermögensgegenstände eines Unternehmens zu kaufen; in letzterem Fall spricht man auch vom Erwerb des Unternehmens "als Ganzes" bzw. von einem Erwerb der "Assets". Hierunter können fallen der Erwerb einzelner Maschinen, des Fuhrparks, von Bürogeräten, aber auch der Erwerb von Unternehmensbestandteilen mit allem was dazu gehört wie auch derjenige von gewerblichen Schutzrechten, wie etwa Patente oder Marken.
Je nach den Umständen ist auch in diesem Fall eine Due Diligence geboten, insbesondere dann, wenn das Unternehmen als Ganzes bzw. Unternehmensbestandteile erworben werden. Hier kann Bezug genommen werden auf das, was schon zum Erwerb von Unternehmensanteilen ausgeführt wurde. Eine Due Diligence bedarf es natürlich dort nicht, wo der Wert der gekauften Unternehmensbestandteile klar ist; so stehen beispielsweise Maschinen mit einem Wert in der Bilanz, der in jedem Fall Verhandlungsgrundlage ist. Schwieriger wird es allerdings schon, wenn beispielsweise nur der Goodwill bzw. ein Kundenstamm veräußert ist, wobei letzteres auch rechtliche Probleme aufwirft, da Kunden als solche nicht verkauft werden können. Es bedarf mit anderen Worten der Zustimmung der Kunden, was in der vertraglichen Ausgestaltung seinen Niederschlag finden muß.
Besondere Vorsicht ist bei dieser Konstellation geboten, wenn das veräußerte Unternehmen wirtschaftlich nicht gut da steht. Hier gibt es prinzipiell zwei Risikobereiche. Der erste wird akut, wenn das veräußernde Unternehmen relativ kurzfristig nach der Veräußerung in ein Insolvenzverfahren geht. Der Insolvenzverwalter hat dann unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, den Verkauf anzufechten. Die missliche Folge könnte sein, dass die erworbenen Gegenstände zurückzugewähren sind, während der gezahlte Kaufpreis endgültig oder jedenfalls überwiegend verloren ist; er muß nämlich zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
Der zweite Risikobereich könnte dann eingreifen, wenn die Firma des veräußernden Unternehmens übernommen wird. Letzteres geschieht insbesondere dann, wenn eine Kundenübernahme stattfinden soll, weil die Kunden in der Regel einen Firmennamen gewöhnt sind.
Die Fortführung der Firma eines Unternehmens ist einer der wenigen Tatbestände, der zu einer Übernahme der Verbindlichkeit des veräußernden Unternehmens führt. Der Übernehmer muß mit anderen Worten für die Verbindlichkeiten des Veräußerers geradestehen. Abweichende vertragliche Regelungen sind möglich, müssen allerdings bekannt gemacht werden. Diese Bekanntgabe kann im Handelsregister erfolgen, was jedoch einen gewissen zeitlichen Vorlauf (etwa 2 bis 4 Wochen) voraussetzt. Ansonsten muß dieser Ausschluß den konkreten Gläubigern bekannt gegeben werden und zwar vor der Übernahme des Betriebes oder des Teilbetriebes.
Zeitlicher Ablauf
Auch hier hängt der zeitliche Ablauf wieder davon ab, was konkret zu untersuchen ist. Um einen übereilten und damit möglicherweise folgenreichen Kauf auszuschließen, sollten mindestens 4 Wochen einkalkuliert werden.
Kosten
Sofern einzelne, genau definierte Gegenstände übernommen werden, handelt es sich in der Sache um einen mehr oder minder komplizierten Kaufvertrag, der nach allgemeinen Erfahrungen mit einem Aufwand von 10 bis 20 Stunden zu bewältigen. Wird das Unternehmen "als Ganzes" oder ein Betriebsteil übernommen, dürfte der grundsätzlich zu erwartende Aufwand wie bei dem Erwerb von Anteilen zwischen 50 und 80 Stunden liegen.