Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht erfasst viele Teilbereiche einer Rechtsordnung und jede hat ihre Besonderheiten mit denen man mehr oder weniger intensiv als Verkehrsteilnehmer zu tun hat.

Das Verkehrsstrafrecht umfasst Straftaten die im Straßenverkehr oder in dessen Umfeld begangen wurden. So etwa die Fahrer/ Unfallflucht, die vorsätzliche Beschädigung von Verkehrszeichen, die Trunkenheitsfahrt oder die Geisterfahrt. Auch der einfache Verkehrsunfall, bei dem Sachen oder Personen zu Schaden kommen, verwirklicht grundfsätzlich ein Strafgesetz.

Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht erfasst Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Fahren mit verkehrsuntauglichen Fahrzeugen.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist ein Verwaltungsakt einer Verwaltungsbehörde.

Die Regulierung eines Schadens unter den Verkehrsunfallbeteiligten erfolgt nach den Vorschriften des Zivilrechts.

Oftmals bewirkt eine rechtswidrige Maßnahme das Tätigwerden von verschiedenen Behörden. Durch das frühzeitige Ansetzen bei der richtigen Behörde, können Konsequenzen vermieden oder abgemildert werden.

Bei allen Verfahrensarten empfiehlt sich, die AKteneinsicht zu beantragen, da nur dadurch eindeutig geklärt werden kann, welche Handlungen einem vorgeworfen werden und auf welche Beweise sich die handelnde Behörde beruft.

Die Regulierung eines Schadens ist eine Rechtsmaterie, die stark rechtsprechungsgeprägt ist. So werden etwa Mietwagenkosten nur zum Teil erstattet. Auch die Regelungen zu Reparatur eines Fahrzeuges und/ oder finanziellem Ersatz sind recht komplex, so dass sich bei schwierigeren Unfall- und Verkehrskonstellationen die Hinzuziehung eines Anwalts empfiehlt.

 

Mandatsverhältnis

Unfallregulierung

Ordnungswidrigkeiten