Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
An das
Amtsgericht ................
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per Telefax: ......................
Unser Zeichen: Ihr AZ: |
In dem Bußgeldverfahren gegen
..................................
beantragt der Unterzeichner
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist wird erklärt, dass weder der Betroffene,
noch der Unterzeichner mit der Rücknahme des Einspruchs – aus nicht nach-
vollziehbaren Gründen vom Unterbevollmächtigten vorgenommen – einver-
standen sind und auf einem Urteil bestehen.
Nach eindeutiger Rechtssprechung darf ein Verteidiger den Einspruch nur mit
ausdrücklicher Ermächtigung eines Einspruchsberechtigten (im vorliegenden
Fall des Betroffenen) zurücknehmen – vergleiche § 302 II StPO in Verbindung mit I Satz 2.
Dies gilt für den vom Verteidiger selbst eingelegten Einspruch ebenso wie für den Einspruch eines Betroffenen.
Fehlt diese Ermächtigung, so ist eine entsprechende Erklärung unwirksam – der Einspruch ist also nicht zurückgenommen.
Weder in der schriftlichen Vollmacht des
[ENDE DER VORSCHAU]
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