Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

An das

Amtsgericht ................

........................

 

.......................

 

per Telefax: ......................

 

     Unser Zeichen:    

Ihr AZ:                 

 

In dem Bußgeldverfahren gegen

..................................

beantragt der Unterzeichner

 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist wird erklärt, dass weder der Betroffene,

noch der Unterzeichner mit der Rücknahme des Einspruchs – aus nicht nach-

vollziehbaren Gründen vom Unterbevollmächtigten vorgenommen – einver-

standen sind und auf einem Urteil bestehen.

 

Nach eindeutiger Rechtssprechung darf ein Verteidiger den Einspruch nur mit

ausdrücklicher Ermächtigung eines Einspruchsberechtigten (im vorliegenden

Fall des Betroffenen) zurücknehmen – vergleiche § 302 II StPO in Verbindung mit I Satz 2. 

 

Dies gilt für den vom Verteidiger selbst eingelegten Einspruch ebenso wie für den Einspruch eines Betroffenen.

Fehlt diese Ermächtigung, so ist eine entsprechende Erklärung unwirksam – der Einspruch ist also nicht zurückgenommen.

 

Weder in der schriftlichen Vollmacht des 

[ENDE DER VORSCHAU]




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