Selbständige Beschwerde
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Eilt, sofort vorlegen!
In dem Bußgeldverfahren gegen
…..
wird gegen die Entscheidung des Vorsitzenden, dem Antrag der Verteidigung auf
Terminsverlegung nicht stattzugeben, hiermit
selbständige Beschwerde
eingelegt.
Der Unterzeichner erwartet, dass das Gericht diesen Beschwerdeantrag dem
einzig und allein zur Entscheidung hierüber zuständigen Landgericht vorlegt
und bis zu dessen Entscheidung keine Hauptverhandlung durchführt!!!
Beschwerdebegründung:
Zweifelsohne ist die Festlegung eines Hauptverhandlungstermins als eigenständige richterliche Bestimmung
in einem eine Entscheidung vorbereitenden Prozessvorgang grundsätzlich nicht der Beschwerdeanfechtung
nach § 305 StPO unterworfen.
So jedoch eine rechtsfehlerhafte Ermessensausübung des Gerichts vorliegt, geht die obergerichtliche
Rechtssprechung von einer besonderen selbständigen Beschwer aus, die den Beschwerdeweg eröffnet
(OLG Düsseldorf, StRAFO 1998, 120).
Dies gilt vor allem dann, wenn „unschwer vermeidbar“ Rechte des Betroffenen beeinträchtigt werden.
Die Fürsorgepflicht gebietet es einem Gericht – auch in Bußgeldverfahren – eine Anwesenheit des gewählten
Verteidigers in der Hauptverhandlung zu ermöglichen. Eine Ausnahme hiervon gilt, falls es dem Betroffenen in
Anbetracht der Bedeutung der Sache oder ihrer tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten ausnahmsweise
zuzumuten wäre, sich selbst zu verteidigen (OLG Zweibrücken, zfs 96,115).
Im Hinblick auf die Sach- und Rechtslage ist von dieser Ausnahme keinesfalls auszugehen – wie bitte
soll sich ein juristischer Laie mit den
[ENDE DER VORSCHAU]
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