Betriebliche Maßnahmen als Folge der Unterlassungsverpflichtungserklärung

1. Dienstanweisung an alle Mitarbeiter des Unternehmens.

Mit Wirkung vom _______ haben wir uns verpflichtet, Handcremedosen in der Farbkombination blauer Grund/weiße Aufschrift und der Markenbezeichnung „Linea“ nicht mehr zu vertreiben und dafür auch nicht mehr zu werben.

Es ist dringend geboten, dass jeder von Ihnen in seinem eigenen Verantwortungsbereich dafür Sorge trägt, dass entsprechend dieser Unterlassungsverpflichtungserklärung nunmehr nicht mehr diese Dosen ausgeliefert werden oder dafür geworben wird. Sie werden unverzüglich Anweisung erhalten, was an die Stelle dieses Produktes und der darauf bezogenen Werbemaßnahmen tritt, wie also die Werbeunterlagen, Produktionsmaschinen, Briefbögen etc. umgestellt werden müssen. Wir werden durch Ihre jeweiligen Vorgesetzten überprüfen lassen, ob Sie die Verpflichtung, die nicht mehr verwendbaren Waren und Werbematerialien nicht mehr zur Verteilung zu bringen, einhalten.

Sollten Gesamtkataloge oder Preislisten oder sonstige Werbeprospekte die Handcremedose in der nicht mehr verwendbaren Aufmachung enthalten, müssen Sie die entsprechenden Darstellungen dieser Dose vor dem Vertrieb mit einem Aufkleber komplett und dauerhaft abdecken, der Ihnen kurzfristig von der Geschäftsleitung zur Verfügung gestellt wird.

Wir werden ferner durch Hilfspersonal in den Lagern die entsprechenden Werbematerialien überkleben lassen; Sie 

[ENDE DER VORSCHAU]




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