Hinweise zum Online-Handel mit Lebensmitteln
Für den Online-Handel mit Lebensmitteln gibt es eine Vielzahl von Vorschriften, insbesondere zur Kennzeichnung der Lebensmittel, die beachtet werden müssen. Die grundlegenden Kennzeichnungspflichten ergeben sich insbesondere aus der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV - <link www.gesetze-im-internet.de/lmkv/>http://www.gesetze-im-internet.de/lmkv/</link>) und der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV - <link www.gesetze-im-internet.de/zzulv_1998/>http://www.gesetze-im-internet.de/zzulv_1998/</link>):
1. Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
Auf der Verpackung oder dem Etikett des Lebensmittels sind anzugeben:
Um die Anforderungen der LMKV und der ZZulV zu erfüllen, sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels (entsprechend der einschlägigen Rechtsverordnung oder nach allgemeiner Verkehrsauffassung);
- Name bzw. Firma und Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder Verkäufers;
- Zutatenverzeichnis (Zutaten und Zusatzstoffe in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils, bei Zutaten, die in der Werbung besonders hervorstechen, ist der prozentuale Gewichtsanteil dieser Zutat anzugeben);
- Mindesthaltbarkeitsdatum, ersatzweise Verbrauchsdatum;
- Beschreibung der Aufbewahrungsbedingungen
- besondere Kennzeichnungen bei speziellen Lebensmitteln, z.B. Alkoholgehalt
Noch nicht eindeutig geklärt ist, ob diese Pflichtangaben lediglich auf den Verpackungen/ Etiketten der Lebensmittel angegeben werden müssen oder auch im Online-Shop in den Artikelbeschreibungen. Um sicherzugehen empfehlen wir die vorgenannten Angaben auch in das Online-Angebot mit aufzunehmen.
2. Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
Zudem müssen folgende Informationen gut sichtbar in der Artikelbeschreibung im Online-Shop angegeben werden:
- Farbstoffe durch die Angabe „mit Farbstoff“;
- Zusatzstoffe zur Konservierung durch die Angabe „mit Konservierungsstoff“ oder
[ENDE DER VORSCHAU]
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