Hinweise zum Online-Handel mit Lebensmitteln

Für den Online-Handel mit Lebensmitteln gibt es eine Vielzahl von Vorschriften, insbesondere zur Kennzeichnung der Lebensmittel, die beachtet werden müssen. Die grundlegenden Kennzeichnungspflichten ergeben sich insbesondere aus der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV - <link www.gesetze-im-internet.de/lmkv/&gt;http://www.gesetze-im-internet.de/lmkv/</link>) und der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV - <link www.gesetze-im-internet.de/zzulv_1998/&gt;http://www.gesetze-im-internet.de/zzulv_1998/</link>):

           

1. Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

Auf der Verpackung oder dem Etikett des Lebensmittels sind anzugeben:

Um die Anforderungen der LMKV und der ZZulV zu erfüllen, sollten folgende Punkte beachtet werden:

-        Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels (entsprechend der einschlägigen Rechtsverordnung oder nach allgemeiner Verkehrsauffassung);

-        Name bzw. Firma und Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder Verkäufers;

-        Zutatenverzeichnis (Zutaten und Zusatzstoffe in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils, bei Zutaten, die in der Werbung besonders hervorstechen, ist der prozentuale Gewichtsanteil dieser Zutat anzugeben);

-        Mindesthaltbarkeitsdatum, ersatzweise Verbrauchsdatum;

-        Beschreibung der Aufbewahrungsbedingungen

-        besondere Kennzeichnungen bei speziellen Lebensmitteln, z.B. Alkoholgehalt

Noch nicht eindeutig geklärt ist, ob diese Pflichtangaben lediglich auf den Verpackungen/ Etiketten der Lebensmittel angegeben werden müssen oder auch im Online-Shop in den Artikelbeschreibungen. Um sicherzugehen empfehlen wir die vorgenannten Angaben auch in das Online-Angebot mit aufzunehmen.

 

2. Zusatzstoff-Zulassungsverordnung

Zudem müssen folgende Informationen gut sichtbar in der Artikelbeschreibung im Online-Shop angegeben werden:

-        Farbstoffe durch die Angabe „mit Farbstoff“;

-        Zusatzstoffe zur Konservierung durch die Angabe „mit Konservierungsstoff“ oder 

[ENDE DER VORSCHAU]




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