Pachtvertrag Kantinenbetrieb

Vertrag 

zwischen

____________ in ____________

– nachfolgend Verpächter genannt –

und

____________ in ____________

– nachfolgend Pächter genannt –

1. Der Verpächter verpachtet den gesamten Kantinenbetrieb in seinem Werk in ____________, ___________-Straße ___________ an den Pächter. Die verpachteten Räume sind auf dem anliegenden, von den Parteien unterzeichneten Plan rot schraffiert. Das gesamte mitverpachtete Inventar ist in der e-benfalls anliegenden und unterzeichneten Inventarliste mit Angabe über den Zustand der einzelnen Sachen aufgeführt.

2. Verpachtet sind weiter die im Betrieb befindlichen Getränkeautomaten. Der Pächter verpflichtet sich, diese Automaten stets befüllt zu halten.

3. Der Verpächter stellt dem Pächter die erforderlichen Räumlichkeiten und Kücheneinrichtungen unentgeltlich zur Verfügung. Für die Reinigung der Küche und des Geschirrs ist der Pächter verantwortlich, ebenso für den Ersatz beschädigter oder abhanden gekommener Kücheneinrichtungen.

Die Reinigung des Aufenthaltsraums übernimmt der Verpächter.

4. Der Pächter verpflichtet sich, die Kantine an allen Tagen, an denen im Betrieb des Verpächters gearbeitet wird, von 9.00 bis 17.00 Uhr geöffnet und in Betrieb zu halten. Zur Benutzung der Kantine sind alle Mitarbeiter des Verpächters – auch ohne Verzehr – berechtigt. Anderen Personen darf der Pächter den Auf-enthalt in der Kantine nicht gestatten.

5. Während der festgesetzten Öffnungszeiten hat der Pächter Bier, alkoholfreie Getränke, Kaffee, Süßwaren und Tabakwaren bereitzuhalten. In der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr hat er mindestens zwei schmackhaft zubereitete warme Gerichte für die Mitarbeiter bereitzuhalten.

6. Die Warenpreise sollen mit Rücksicht auf den Zweck der Werkskantine und im Hinblick darauf, dass kein Pachtzins zu zahlen ist, möglichst niedrig sein. Warme Gerichte dürfen nicht mehr als € ____________ kosten. Auch die Preise für Getränke müssen 

[ENDE DER VORSCHAU]




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