Leihvertrag über Kunstgegenstände für eine Ausstellung
zwischen
__________
- Leihgeber -
und
__________
- Leihnehmer -
Zwischen dem Leihgeber und dem Leihnehmer wird folgender Leihvertrag abgeschlossen:
Der Leihgeber leiht an den Leihnehmer folgende Kunstgegenstände aus
..
Die Leihe erfolgt zum Zweck und für Dauer der Ausstellung _____________ in ___________ .
Der Leihgeber versichert die Gegenstände (Transporte, Ausstellungszeit, Vor-und Nachlagerung) zu den im Leihvertrag bezeichneten Versicherungswerten.
Der Transport erfolgt ab Haus……. zum Ausstellungsort durch die Kunsttransportfirma ___ GmbH.
Der Transport der Leihgaben erfolgt — nach konservatorischem Bedarf.
Die Zollabfertigung (für Nicht-EU-Länder) erfolgt nicht am Zollamt, sondern im Haus des Leihgebers und Leihnehmers in Form einer sogenannten “Hausbeschau“.
Der Leihgeber verpflichtet sich, in Absprache mit dem Leihnehmer, die Leihgaben rechtzeitig vor dem Ausstellungstermin zur Verfügung zu stellen. Die Rückgabe hat in gleicher Verpackung und unter denselben Bedingungen wie bei der Anlieferung und unverzüglich nach Beendigung der Ausstellung zu erfolgen.
An den Objekten und den Schutzvorrichtungen (Rahmen, Passepartouts, Klimavitrinen etc.) sind keine wie auch immer gearteten Veränderungen vorzunehmen.
Jede Restaurierung der Leihgaben ist ohne Zustimmung des Leihgebers untersagt. Beschädigungen oder Veränderungen im Befund der Leihgaben sind dem Leihgeber unverzüglich mitzuteilen.
Der Leihgeber ist mit der Abbildung der Leihgaben im Ausstellungskatalog einverstanden. Die dafür
[ENDE DER VORSCHAU]
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