Gewerblicher Mietvertrag Büro
zwischen
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– nachfolgend Vermieter genannt –
und
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– nachfolgend Mieter genannt –
1. Der Vermieter vermietet an den Mieter die im Erdgeschoss seines Hauses in ____________ an der Vorderfront liegenden beiden Räume nebst dem darunter liegenden Keller zum Betrieb eines Büros. Der Vermieter gewährleistet, dass die Nutzung dieser Räume zu gewerblichen Zwecken zulässig ist. Bau- oder Betriebsauflagen, die sich aus dem im Mietobjekt ausgeübten Geschäftsbetrieb ergeben, sind vom Mieter unmittelbar auf seine Kosten zu erfüllen.
Der Mieter ist berechtigt, Reklameeinrichtungen anzubringen. Etwaige Genehmigungen hat sich der Mieter auf eigene Kosten zu beschaffen.
2. Das Mietverhältnis beginnt am ____________ und wird auf die Dauer von fünf Jahren fest geschlossen. Der Mieter ist berechtigt, spätestens ____________ Monate vor Ablauf des Mietverhältnisses die Fortsetzung des Mietvertrags für die Dauer von zwei Jahren zu verlangen. Spricht er dieses Verlangen aus und wird der Mietvertrag infolgedessen für den vorgenannten Zeitraum fortgesetzt, endet er jedoch in jedem Fall nach Ablauf der vorgenannten weiteren Mietperiode. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietvertrags durch Weitergebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit findet nicht statt; § 545 BGB ist ausgeschlossen.
3. Zur fristlosen Kündigung sind beide Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund berechtigt. Ein solcher besteht für den Vermieter insbesondere dann,
– wenn der Mieter mit den Zahlungen des Mietzinses, der Nebenkosten oder mit sonstigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Vermieter ganz oder teilweise länger als zwei Monate oder mindestens dreimal innerhalb eines Jahres im Rückstand ist,
– der Mieter seine sonstigen vertraglichen Verpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung des Vermieters innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommt,
– oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vermieters eingeleitet
[ENDE DER VORSCHAU]
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