Erklärung zum Landpachtvertrag zum Anbau gentechnisch veränderten Saatguts
Erklärung zum Pachtvertrag zwischen
____________________________________ (Name und Anschrift des Verpächters) und
____________________________________ (Name und Anschrift des Pächters)
vom _________________________________ (Datum des Vertrages)
über _________________________________ (Bezeichnung der Flächen)
Sehr geehrte/r Frau/Herr ...,
bekanntlich habe ich Ihnen die oben genannten Flächen zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung pachtweise überlassen.
Ich fordere Sie auf, auf diesen gepachteten Flächen keine Gentechnik einzusetzen. Gentechnisch verändertes Saatgut darf auf meinen Flächen nicht gesät werden.
Angesichts der Risiken, die mit dem Einsatz von gentechnischem Saatgut für die landwirtschaftliche Parzelle selbst, aber auch für alle benachbarten Parzellen durch Befruchtung etc. bestehen, stimme ich dem Einsatz von gentechnisch verändertem Saatgut ausdrücklich nicht zu.
Die Verwendung von gentechnisch verändertem Saatgut verstößt gegen die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Landpachtvertrag.
Aus § 586 Abs. 1 BGB folgt, dass der Pächter zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Pachtsache verpflichtet ist. Aus § 590 BGB folgt, dass der Pächter die landwirtschaftliche Bestimmung nur mit vorheriger Erlaubnis des Verpächters ändern darf. Zur Änderung der bisherigen Nutzung der Pachtsache ist die vorherige Erlaubnis des Verpächters immer dann erforderlich, wenn durch die Änderung die Art der Nutzung über die Pachtzeit hinaus beeinflusst wird.
Durch den Einsatz von Gentechnik ist eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nicht
[ENDE DER VORSCHAU]
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