Miet- und Kommissionsvertrag über eine Regalfläche in einem Ladengeschäft

zwischen

[Name des Ladeninhabers], [Adresse des Ladeninhabers]

  • im Folgenden "Vermieter" genannt -

und

[Name des Mieters], [Adresse des Mieters]

  • im Folgenden "Mieter" genannt -

wird folgender Miet- und Kommissionsvertrag geschlossen:

1. Mietgegenstand

(1) Der Vermieter vermietet an den Mieter eine Regelfläche im Geschäft [Name des Geschäfts, Adresse des Geschäfts].

(2) Die vermietete Fläche beträgt [Größe der Fläche in Quadratmetern].

(3) Die Fläche wird für das Anbieten und Verkaufen von Kommissionsware genutzt.

2. Mietdauer

(1) Der Mietvertrag beginnt am [Startdatum] und endet am [Enddatum].

(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um [Zeitraum], sofern nicht eine der Parteien den Vertrag mit einer Frist von [Kündigungsfrist] schriftlich kündigt.

3. Mietzins

(1) Der Mieter zahlt dem Vermieter eine monatliche Miete in Höhe von [Betrag in Euro].

(2) Die Miete ist jeweils zum [Datum] eines jeden Monats fällig.

(3) Alle weiteren Betriebskosten, wie Strom, Wasser und Reinigung, sind im Mietzins enthalten / nicht enthalten und werden separat abgerechnet.

4. Kommissionsverkauf

(1) Der Vermieter verkauft die auf der Regelfläche angebotene Ware als Kommissionär.

(2) Der Mieter bleibt Eigentümer der Ware bis zum Verkauf.

(3) Der Vermieter erhält für den Verkauf der Kommissionsware eine Kommissionsprovision in Höhe von [Prozentsatz]% des Verkaufspreises.

(4) Die Abrechnung der Kommissionsprovision erfolgt halbjährig. Der Erlös abzüglich der Kommissionsprovision wird dem Mieter jeweils zum [Datum] überwiesen.

5. Pflichten des Vermieters

(1) Der Vermieter verpflichtet sich, die Regelfläche sauber und in einem verkaufsfähigen Zustand zu halten.

(2) Der Vermieter übernimmt die Verantwortung für die Präsentation und den Verkauf der Ware.

(3) Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Verlust der Ware, es sei denn, der Schaden oder Verlust ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters zurückzuführen.

6. Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter 

[ENDE DER VORSCHAU]




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