Mietvertrag über ein Seehaus nach österreichischem Recht
Mietvereinbarung
abgeschlossen zwischen
...
als Vermieter, und der
..., als Mieterin, wie folgt:
1. Mietgegenstand:
Der Vermieter als grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft: GRSTNR, EZ, KG erteilt der Mieterin die Berechtigung zu folgender Nutzung auf dem Grundstück in ____________: (Anführung des Zweckes der Vermietung!).
Die Mieterin ist zur Übertragung der vertragsgegenständlichen Rechte und Pflichten an Dritte nicht berechtigt.
Der Vermieter verpflichtet sich, soweit in seiner Sphäre liegend, die volle Benützung für den angeführten Mietzweck zu gewährleisten, den Zugang zum Mietobjekt jederzeit zu ermöglichen und alles zu unternehmen und zu dulden, damit das Mietobjekt ordnungsgemäß genutzt werden kann.
Die Mieterin verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche geeignet sind, den störungsfreien Betrieb oder den Bestand des Mietgegenstandes zu gefährden, beziehungsweise den Eintritt derartiger Umstände soweit zumutbar, dem Vermieter ehest möglich, jedoch mindestens drei Monate vor deren geplanter Realisierung anzuzeigen.
2. Mietdauer:
Die Mietvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann, unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist, jeweils zum Ende jedes Kalendervierteljahres schriftlich und eingeschrieben aufgekündigt werden. Der Vermieter als auch die Mieterin verzichten auf die Ausübung ihres Kündigungsrechtes für den Zeitraum von 5 Jahren ab Vereinbarungsdatum. Wird keine Neuregelung getroffen, verlängert sich der beidseitige Verzicht jeweils um fünf weitere Jahre und so fort.
Im Fall, dass Dritte in die Rechte des Vermieters eintreten, verpflichtet sich dieser seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dem Eintretenden zu überbinden. Von diesem Eintritt / Eigentümerwechsel ist die Mieterin unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
3. Mietzins:
Die Mieterin bezahlt an den Vermieter ab
[ENDE DER VORSCHAU]
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