Vertrag über die Aufstellung eines Boxautomaten

Zwischen

  1. [Name des Vermieters] Anschrift: [Adresse des Vermieters] im Folgenden "Vermieter" genannt,

und

  1. [Name des Mieters] Anschrift: [Adresse des Mieters] im Folgenden "Mieter" genannt,

wird folgender Vertrag über die Aufstellung eines Boxautomaten geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Der Vermieter stellt dem Mieter eine Aufstellfläche in seinem Boxstudio zur Verfügung, um dort einen Boxautomaten aufzustellen.
  2. Der Mieter ist Eigentümer des Boxautomaten und übernimmt dessen Installation und Wartung.

§ 2 Aufstellfläche

  1. Die Aufstellfläche befindet sich in den Räumlichkeiten des Boxstudios des Vermieters, gelegen in [genaue Adresse der Aufstellfläche].
  2. Der genaue Standort innerhalb des Studios wird einvernehmlich zwischen den Vertragsparteien festgelegt.

§ 3 Mietzahlung und Erlösaufteilung

  1. Eine gesonderte Miete für die Aufstellfläche wird nicht erhoben.
  2. Der Erlös, der durch die Nutzung des Boxautomaten erzielt wird, wird zwischen den Vertragsparteien wie folgt aufgeteilt:
    • Vermieter: [Prozentsatz]% des Erlöses
    • Mieter: [Prozentsatz]% des Erlöses
  3. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter bis zum [Datum] des Folgemonats eine detaillierte Abrechnung und Auszahlung des entsprechenden Erlösanteils zukommen zu lassen.

§ 4 Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter ist verantwortlich für die Installation, Instandhaltung und Reparatur des Boxautomaten.
  2. Der Mieter trägt sämtliche Kosten, die mit dem Betrieb des Boxautomaten verbunden sind, einschließlich Strom und Versicherung.
  3. Der Mieter stellt sicher, dass der Boxautomat stets funktionsfähig und sicher zu benutzen ist.

§ 5 Pflichten des Vermieters

  1. Der Vermieter stellt sicher, dass die Aufstellfläche für den Betrieb des Boxautomaten geeignet ist und bleibt.
  2. Der Vermieter verpflichtet sich, den Zugang zur Aufstellfläche während der Öffnungszeiten des Boxstudios zu gewährleisten.
  3. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Schäden am Boxautomaten, die durch unsachgemäße Benutzung durch Dritte 

    [ENDE DER VORSCHAU]




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