Zusatzvereinbarung betreffend Kurzarbeit (konkrete Anordnung)

 

Zwischen

 

……………………………..

-       Nachfolgend Arbeitgeber genannt –

 

und

 

……………………………..

 

-       Nachfolgend Arbeitnehmer genannt –

 

wird folgende Vereinbarung in Ergänzung zum Arbeitsvertrag getroffen:

 

Zur Sicherung der Arbeitsplätze und des Lebensunterhalts des Arbeitnehmer vereinbaren die Parteien die Einführung von Kurzarbeit mit folgenden Regelungen.

In der zeit vom …. bis einschließlich … wird Kurzarbeit eingeführt. Eine spätere Verlängerung ist nicht ausgeschlossen.

Die wöchentliche Arbeitszeit wird in diesem Zeitraum sein ….. (Null oder genaue Aufführung)

Der Arbeitgeber kann die Kurzarbeit bei Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Situation jederzeit vorzeitig beenden. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer spätestens drei Werktage vorab zu informieren.

Der Arbeitgeber wird unverzüglich bei der zuständigen Agentur für Arbeit Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen.

Der Arbeitnehmer ist damit einverstanden, dass für die Dauer der Kurzarbeit die Vergütung dem Verhältnis der verkürzten zur regelmäßigen Arbeitszeit entsprechend reduziert wird.

Soweit zur Berechnung von zu späteren Zeitpunkten gewährten Leistungen (z.B. Urlaubsentgelt, Entgeltfortzahlung usw.) auf Zeiträume abgestellt wird, in denen Kurzarbeit geleistet wurde, werden die Leistungen entsprechend der verkürzten 

[ENDE DER VORSCHAU]




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