Freiwilligkeitsvorbehalt der Gratifikationen im Arbeitsvertrag

Erklärung zu diesem Muster:

Der der Gewährung von Gratifikationen ist darauf zu achten, dass die Auszahlung schnell zu einer so genannten betrieblichen Übung werden kann, was zu einem Rechtsanspruch des Mitarbeiters führt.

Zahlreiche Klauseln insbesondere die Kombination von Freiwilligkeitsvorbehalt und Widerrufsvorbehalt sind unwirksam. Zudem kann ein Freiwilligkeitsvorbehalt nur in Hinblick auf einmalige Leistungen (und nicht für laufende Leistungen) vereinbart werden.

Ein Beispiel einer zulässigen Klausel ist nachfolgend ersichtlich. Jedoch ist auch hier insoweit Vorsicht geboten, als die wiederholte (also zweite) Auszahlung der gleichen Leistung und in der gleichen 

[ENDE DER VORSCHAU]




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