Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Erklärung zu diesem Muster:
Bei diesem Muster handelt es sich um eine zusätzliche Vereinbarung über ein nachverträgliches Wettbewerbsverbot. Wichtig ist, dass ein nachverträgliches Wettbewerbsverbot nur wirksam vereinbart werden kann, wenn eine Karenzentschädigung während der Dauer des Verbots vom Arbeitgeber bezahlt wird.
Für den Fall der Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses über die Probezeit hinaus schließen die Parteien das nachfolgende Wettbewerbsverbot:
§ 1
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weder ein Arbeitsverhältnis zu einem mit dem Arbeitgeber in Wettbewerb stehenden Unternehmen zu begründen noch ein Wettbewerbsunternehmen zu errichten oder sich an einem solchen zu beteiligen.
Das Wettbewerbsverbot erstreckt sich räumlich auf das Gebiet der ______________.
§ 2
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer für die Dauer des Wettbewerbsverbotes eine jeweils am Monatsende fällige Entschädigung zu zahlen, die mindestens die Hälfte der von dem Arbeitnehmer zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreicht.
Auf die fällige Entschädigung wird alles angerechnet, was der Arbeitnehmer während der Dauer des Wettbewerbsverbots durch anderweitige Verwertung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, sofern dieser Verdienst und die Entschädigung zusammengerechnet um mehr als 1/10 – bei Verlegung des Wohnsitzes durch den Arbeitnehmer an einen anderen Ort um mehr als ¼ – die bisherigen Bezüge übersteigen.
§ 3
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Wettbewerbsverbotes auf Verlangen Auskunft über die Höhe seiner Bezüge zu geben und die Anschrift seines jeweiligen Arbeitgebers mitzuteilen.
§ 4
Der Arbeitnehmer ist im Fall der Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsverbot schadensersatzpflichtig.
Unabhängig von der Pflicht zum Schadenersatz zahlt der Arbeitnehmer für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsverbot eine Vertragsstrafe in Höhe von _________ EUR. Gezahlte
[ENDE DER VORSCHAU]
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