Verträge mit freien Mitarbeitern (Freelancern)
Muster und Erläuterungen für Verträge mit nicht fest angestellten Mitarbeitern
Rechtliche Grundlagen
Als Freier Mitarbeiter wird eine Person bezeichnet, die für ein Unternehmen Aufträge ausführt oder Projekte betreut, ohne dabei in das Unternehmen eingegliedert zu sein.
Der Begriff ist vor allem im Medien- und Kulturbereich üblich; in der Werbe- und IT-Branche spricht man von Freelancern. Ein freier Mitarbeiter kann Freiberufler oder Gewerbetreibender sein oder auch ein Angestellter, der die freie Mitarbeit nebenberuflich ausübt.
Kennzeichnend für einen freien Mitarbeiter ist seine persönliche Unabhängigkeit. Der freie Mitarbeiter ist in der Gestaltung seiner Arbeitsbedingungen im Wesentlichen frei und formal weder in zeitlicher, örtlicher oder fachlicher Hinsicht den Weisungen des Auftraggebers direkt unterworfen.
Die Beschäftigungsform des Freien Mitarbeiters wird sehr häufig in Beschäftigungsbereichen genutzt, in denen abhängig von den jeweiligen Aufträgen schnell Engpässe bei den Beschäftigten eintreten, feste Mitarbeiter aber wegen der hohen Fixkosten nicht rentabel wären. Freie Mitarbeiter sind flexibel einsetzbar. Sie haben keine Kündigungsfristen, da sie meist nur für einen speziellen Auftrag oder ein Projekt vertraglich gebunden werden.
Müsste ein freier Mitarbeiter nach dem Gesamterscheinungsbild seiner Tätigkeit eigentlich einen Angestelltenvertrag bekommen, so kann Scheinselbständigkeit vorliegen.