Vertrag mit freiem Mitarbeiter als Softwareentwickler

Erklärung zu diesem Mustervertrag: 

Dieser Vertrag kann mit einem Softwareentwickler geschlossen werden, der als freier Mitarbeiter tätig werden soll. Es gelten zahlreiche Besonderheiten im Gegensatz zu einem Arbeitsvertrag mit einem Angestellten. Insbesondere ist herausgestellt, dass der Auftragnehmer (freier Mitarbeiter) keinen Weisungen unterliegt und bei der Bestimmung der Arbeitszeit und des Arbeitsortes frei ist.

 

Vertrag für freie Mitarbeiter 

zwischen

 

______________________ (Name/ Firmierung)

_______________________ (Anschrift)

 

- im Folgenden Auftraggeber genannt

und

 

____________________________ (Vor- und Nachname)

_____________________________ (Anschrift)

 

- im Folgenden freier Mitarbeiter genannt wird


ein Vertrag über die Tätigkeit als freier Mitarbeiter geschlossen.

1 Vertragsgegenstand

(1) Der freie Mitarbeiter wird als Programmierer für den Auftraggeber tätig, um insbesondere Webanwendungen und sonstige Anwendungen zu programmieren.
(2) Die Dienstleistung erbringt der freie Mitarbeiter an einem Arbeitsort seiner Wahl. Der freie Mitarbeiter gestaltet seine Arbeitszeit frei, aber nach pflichtgemäßem Ermessen.
(3) Der freie Mitarbeiter ist verpflichtet, die Dienstleistung selbst zu erbringen. Im Falle der Erkrankung oder Dienstverhinderung ist die Verhinderung unverzüglich anzugeben.

2 Vergütung

(1) Für jedes abgeschossenes Projekt erhält der freie Mitarbeiter ein Honorar in Höhe von 15 Prozent vom Auftragswert des gesamten Projektes zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Über das Honorar ist eine Rechnung zu erstellen.
(2) Die Besteuerung der Bezüge und die Abführung etwaiger Sozialversicherungsbeiträge und der Mehrwertsteuer obliegt dem freien Mitarbeiter.

3 Krankheit, Arbeitsverhinderung und Urlaub

(1) Dem freien Mitarbeiter steht ein Honoraranspruch nicht zu, wenn er infolge Krankheit oder sonstiger Arbeitsverhinderung an der Leistung der Dienste verhindert ist.
(2) Der freie Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf Urlaub.

[ENDE DER VORSCHAU]




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