Vertrag mit freiem Mitarbeiter
Erklärung zu diesem Mustervertrag:
Bei diesem Standardvertrag handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag mit einem freien Mitarbeiter. Es gelten zahlreiche Besonderheiten im Gegensatz zu einem Arbeitsvertrag mit einem Angestellten. Insbesondere ist herausgestellt, dass der Auftragnehmer (freier Mitarbeiter) keinen Weisungen unterliegt und bei der Bestimmung der Arbeitszeit und des Arbeitsortes frei ist.
Zu beachten ist, dass zwar Ziffer 3 des nachfolgenden Muster vorsieht, dass der Auftragnehmer seinen Sozialversicherungspflichten nachzukommen hat, falls eine Scheinselbständigkeit vorliegt. Diese Regelung ändert jedoch nichts daran, dass unter Umständen auch der Arbeitgeber Sozialabgaben für die Vergangenheit nachzuzahlen hat.
________________________ (Name/ Firmierung)
________________________ (Anschrift)
- nachfolgend: Auftraggeber -
und
Herrn/ Frau
________________________ (Vor- und Nachname)
________________________ (Anschrift)
-nachfolgend: Auftragnehmer -
1.
Der Auftragnehmer ist als freier Mitarbeiter für ______________ tätig. Sein Aufgabenbereich umfasst insbesondere: ___________________
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich in der Bestimmung seiner Arbeitszeit und seines Arbeitsortes frei und unterliegt bei der Durchführung der übertragenen Aufgaben keinen Weisungen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat jedoch die Interessen und die betrieblichen Belage des Auftraggebers. zu berücksichtigen.
2.
Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit ein Stundenhonorar in Höhe von ___________ € zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Er ist verpflichtet, jeweils bis zum _____ des folgenden Monats eine spezifizierte Abrechnung an den Auftraggeber zu erstellen.
Die Abrechnung und Überweisung erfolgt jeweils bis zum _______ des Folgemonats. Die Auszahlung dieser Beträge wird auf das vom Auftragnehmer benannte Konto zu überwiesen.
Steuer und Sozialversicherungsbeiträge führt der Auftragnehmer selbst ab.
3.
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass durch diesen Vertrag kein Arbeitsverhältnis zustande kommt. Sollte dennoch nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ein Arbeitsverhältnis bestehen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, seinen Anteil zur Sozialversicherung und die gesetzlichen Krankenkassenbeiträge auch rückwirkend selbst zu zahlen.
4.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm während seiner Tätigkeit für bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie alle
[ENDE DER VORSCHAU]
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