Arbeitnehmerüberlassung

Muster für Arbeitnehmerüberlassungsverträge

Zeitarbeit, Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer von einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber einem Dritten gegen Entgelt und für eine begrenzte Zeit überlassen wird. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber wird dabei zum Verleiher, der Dritte zum Entleiher. Für die Arbeitnehmerüberlassung ist eine Erlaubnis erfordelrich.

 

Beratungsleistungen für Arbeitnehmerüberlassung

Wir beraten Sie bei der Beantragung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis und gestalten gern die dafür notwendigen Verträge.

Weitere Infos