Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Zwischen der Firma [Name], [Adresse], – nachfolgend „Verleiher“ genannt –
und
der Firma [Name], [Adresse], – nachfolgend „Entleiher“ genannt –
wird folgender Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen:
§ 1 Erlaubnis
(1) Der Verleiher bestätigt, dass er eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung von Arbeitnehmern gemäß § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) besitzt. Die Erlaubnis ist ausgestellt von der Erlaubnisbehörde ... am ... .
(2) Der Verleiher verpflichtet sich, den Entleiher über den Wegfall sowie alle Änderungen der Erlaubnis unverzüglich schriftlich zu unterrichten. In den Fällen der Nichtverlängerung, der Rücknahme oder des Widerrufs der Erlaubnis wird er ihn ferner auf das voraussichtliche Ende der Abwicklung und die gesetzliche Abwicklungsfrist (§ 2 Abs. 4 Satz 4 AÜG) hinweisen.
§ 2 Überlassung
Der Verleiher verpflichtet sich, dem Entleiher den/ die nachfolgend aufgezählten Arbeitnehmer zum Einsatz in dessen Betrieb in für die Zeit vom ... bis zum ..., längstens 18 Monate, zu überlassen:
- Name, Vorname, geboren am, Staatsangehörigkeit:
- vorgesehene Tätigkeit und erforderliche Qualifikation:
- Einsatzort und Einsatzbereich:
- Stundensatz für die Entleihe: ... Euro (netto zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer)
§ 3 Arbeitsbedingungen im Betrieb des Entleihers
Soweit auf das Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag Anwendung findet, gelten die für einen vergleichbaren Arbeitnehmer im Betrieb des Entleihers maßgeblichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts. Für mit den in § 2 genannten Leiharbeitnehmern vergleichbare Arbeitnehmer im Betrieb des Entleihers gelten die nachfolgenden wesentlichen Arbeitsbedingungen:
- Dauer des Arbeitsverhältnisses:
- Arbeitsort:
- zu leistende Tätigkeit:
- vereinbarte Arbeitszeit:
- Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs:
- Kündigungsfristen:
- für die Arbeitsverhältnisse einschlägige Tarifverträge und Betriebs- sowie Dienstvereinbarungen:
- Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, Zulagen,
[ENDE DER VORSCHAU]
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