Arbeitsvertrag mit Leiharbeitnehmer


Zwischen der Firma [Name], [Adresse] – nachfolgend „XY“ genannt –

und

Herrn/ Frau ..., [Adresse] – nachfolgend „Arbeitnehmer“ genannt –

wird Folgendes vereinbart:

§ 1 Erlaubnis, Gleichbehandlung

(1) Die Fa. XY ist seit dem ... im Besitz der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die Erlaubnis ist ausgestellt von der Erlaubnisbehörde ... am ...

(2) Im Falle der Entleihung finden auf das Arbeitsverhältnis die wesentlichen Arbeitsbedingungen - einschließlich des Arbeitsentgelts - eines vergleichbaren Arbeitnehmers des Entleihbetriebes Anwendung. Die vergleichbaren Arbeitsbedingungen des Entleihbetriebes wurden dem Verleiher schriftlich mitgeteilt. Von dieser Auskunft erhält der Mitarbeiter eine Kopie. Eine weitere Kopie wird zur Personalakte genommen.

§ 2 Tätigkeit

(1) Der Arbeitnehmer, geb. am ... in ..., wird als ... eingestellt. Er wird insbesondere folgende Tätigkeiten ausüben: .....................................................................................................

(2) Einsatzort ist ..., der Einsatzbereich des Arbeitnehmers ist ... Er ist verpflichtet, auch bei Kunden der Fa. XY tätig zu werden. Die Fa. XY ist berechtigt, dem Arbeitnehmer auch Tätigkeiten außerhalb des Firmensitzes zuzuweisen.

(3) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, seine volle Arbeitskraft für die Ausführung seiner Aufgaben bei der Fa. XY einzusetzen, den ihm von der Geschäftsführung erteilten Weisungen Folge zu leisten und ohne schriftliche Zustimmung der Fa. XY keine andere Erwerbstätigkeit auszuüben, weder zu eigenem noch zu fremdem Nutzen. Das gleiche gilt auch für die Beteiligung an einer anderen Firma. Die Zustimmung wird erteilt, sofern betriebliche Interessen nicht entgegenstehen. Veröffentlichungen und Vorträge bedürfen insoweit der Zustimmung der Fa. XY, wie dadurch deren Interessen berührt werden.

(4) Für Diensterfindungen, die der Arbeitnehmer in Ausübung seiner Aufgaben macht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 

[ENDE DER VORSCHAU]




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