Betriebliches Versorgungswerk für Entgeltumwandlung
Vorwort
Alle pflichtversicherten Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Versorgungsleistungen und auf eine steuerliche Zulagenförderung (sog. "Riesterförderung") zum Aufbau einer zusätzlichen, kapitalgedeckten Altersversorgung als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Mit dem vorliegenden Versorgungswerk schaffen wir eine Grundlage für unsere Mitarbeiter, diesen Rechtsanspruch zu ihrem Vorteil realisieren zu können.
Wir sehen dieses Versorgungswerk als wichtige Sozialleistung an, mit der wir unsere Mitarbeiter zusätzlich motivieren wollen, sich voll für unser Unternehmen einzusetzen.
Die Konzeption des Versorgungswerkes geht von der Grundidee aus, den Mitarbeitern im Rahmen ihrer Eigenverantwortlichkeit die Möglichkeit zu bieten, unter verschiedenen Gestaltungsformen die für ihre persönliche Situation geeignetste auszuwählen. Durch die Vorgabe gewisser Randbedingungen wurden besonders günstige Konditionen mit den verschiedenen Versorgungsträgern vereinbart. Gleichzeitig wurde der damit verbundene
Verwaltungsaufwand auf ein Minimum begrenzt.
Betriebliches Versorgungswerk für Entgeltumwandlung
der Firma
XY
Rahmenvereinbarung mit Sonderkonditionen
Riesterförderung
als privater Vertrag
im Rahmen eines Gruppenvertrages
Entgeltumwandlung
über
Direktversicherung gem. § 1b (2) BetrAVG
Pensionskasse gem. § 1b (3) BetrAVG
Unterstützungskasse gem. § 1b (4) BetrAVG
Baustein Direktversicherung
Beschreibung der Versorgungsform
Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine Lebensversicherung (Kapital- oder Rentenversicherung), die der Arbeitgeber auf das Leben seines Arbeitnehmers abschließt. Der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen sind aus der Versicherungsleistung unwiderruflich bezugsberechtigt. Als Versorgungsleistungen kommen je nach gewähltem Versicherungstarif in Frage:
Altersversorgung (Rente oder Kapitalabfindung)
Hinterbliebenenversorgung (Rente oder
[ENDE DER VORSCHAU]
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