Nachträgliches Wettbewerbsverbot

Erklärung zu diesem Muster:

 

Bei diesem weiteren Muster handelt es sich um eine zusätzliche Vereinbarung über ein nachverträgliches Wettbewerbsverbot. Wichtig ist auch hier, dass ein nachverträgliches Wettbewerbsverbot nur wirksam vereinbart werden kann, wenn eine Karenzentschädigung während der Dauer des Verbots vom Arbeitgeber bezahlt wird.

 

Zwischen

 

_______________ (Firmierung/ Name)

_______________ (Anschrift)

 

- nachfolgend Unternehmen -

 

und

 

_______________ (Vor- und Nachname)

_______________ (Anschrift)

 

- nachfolgend Mitarbeiter -

 

wird Folgendes

 

nachvertragliches Wettbewerbsverbot

 

vereinbart:

 

1. Dem Mitarbeiter ist es untersagt, auf die Dauer von 2 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages mit dem Unternehmen weder unmittelbar noch mittelbar in Wettbewerb zu treten, insbesondere nicht in selbstständiger, unselbstständiger oder sonstiger Weise für ein anderes Unternehmen tätig zu werden, welches mit dem Unternehmen in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. In gleicher Weise ist es dem Mitarbeiter untersagt, während der Dauer dieses Verbots ein solches anderes Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen. Das Wettbewerbsverbot gilt auch zu Gunsten der mit dem Unternehmen verbundenen Unternehmen.

2. Während der Dauer des Wettbewerbsverbots erhält der Mitarbeiter eine Karenzentschädigung, die für jedes Jahr des Verbots die Hälfte der von dem Mitarbeiter zuletzt bezogenen vertragsgemäßen Leistungen beträgt. Die Zahlung der Karenzentschädigung ist anteilig jeweils zum Ende eines Monats fällig.

3. Der Mitarbeiter muss sich anderweitigen Erwerb nach Maßgabe von § 74c HGB auf die vorgenannte Karenzentschädigung anrechnen lassen. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, auf Verlangen des Unternehmens 

[ENDE DER VORSCHAU]




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