Ergänzungsvereinbarung zur Einführung einer Homeoffice-Regelung im Arbeitsvertrag

Präambel
Diese Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag vom [Datum des ursprünglichen Arbeitsvertrags einfügen] dient der Einführung einer Homeoffice-Regelung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer verfolgen damit das Ziel, die Flexibilität des Arbeitsortes zu erhöhen, ohne den betrieblichen Ablauf oder die Qualität der Arbeitsleistung zu beeinträchtigen.

§ 1 Gegenstand der Ergänzungsvereinbarung
(1) Diese Ergänzungsvereinbarung regelt die Bedingungen, unter denen der Arbeitnehmer berechtigt ist, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung teilweise im Homeoffice zu erbringen.
(2) Alle übrigen Bestimmungen des bestehenden Arbeitsvertrags bleiben von dieser Ergänzungsvereinbarung unberührt und gelten fort, soweit sie nicht durch diese Vereinbarung ausdrücklich geändert oder ergänzt werden.

§ 2 Arbeitsort
(1) Der Arbeitnehmer ist berechtigt, an drei festgelegten Arbeitstagen pro Kalenderwoche seine Arbeitsleistung am häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) zu erbringen. Die konkreten Homeoffice-Tage sind wie folgt festgelegt: [z. B. Dienstag, Mittwoch, Donnerstag].
(2) An den übrigen Arbeitstagen erbringt der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung am vertraglich festgelegten betrieblichen Arbeitsort.
(3) Änderungen der festgelegten Homeoffice-Tage bedürfen der beiderseitigen Zustimmung oder können aus betrieblichen Gründen mit angemessener Vorlaufzeit durch schriftliche Anordnung des Arbeitgebers erfolgen.

§ 3 Ausstattung und Datensicherheit
(1) Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer für die Dauer der vereinbarten Homeoffice-Tätigkeit die erforderlichen Arbeitsmittel (z. B. Laptop, Monitor, Software, VPN-Zugang) zur Verfügung, soweit diese für die Ausführung der geschuldeten Tätigkeiten erforderlich sind.
(2) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die bereitgestellten Arbeitsmittel sorgfältig zu behandeln, nur für betriebliche Zwecke zu verwenden und etwaige Schäden oder Funktionsstörungen unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden.
(3) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, alle 

[ENDE DER VORSCHAU]




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