Arbeitsmittelüberlassung
Erklärung zu diesem Muster:
Bei dieser Mustervereinbarung wird die Überlassung eines bestimmten Arbeitsmittels (zum Beispiel eines Laptops) geregelt. In § 1 des nachfolgenden Musters sind Einzelheiten zu dem Arbeitsmittel anzugeben.
Es ist zu entscheiden, ob der Arbeitnehmer das Arbeitsmittel auch zu privaten Zwecken nutzen oder es an Dritte überlassen darf (siehe hierzu § 2 und 4 des nachfolgenden Vertrages).
Das Arbeitsmittel kann grundsätzlich nicht jederzeit vom Arbeitgeber wieder herausverlangt werden, wenn er die private Nutzung gestattet, das dies eine zusätzliche Vergütung darstellt.
Zwischen
_________________ (Firmierung, Name)
_________________ (Anschrift)
- nachfolgend Arbeitgeber genannt -
und
_________________ (Vor- und Nachname)
_________________ (Anschrift)
- nachfolgend Arbeitnehmer genannt -
wird folgende Vereinbarung zur
Arbeitsmittelüberlassung
getroffen:
§ 1 Arbeitsmittel
Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer folgendes Arbeitsmittel zur Verfügung:
Art: __________________
Typ: ___________________
Hersteller: ____________________
Sonstige Merkmale: ___________________
§ 2 Nutzung
Das Arbeitsmittel darf vom Arbeitnehmer ausschließlich zu dienstlichen Zwecken benutzt werden.
oder
Der Arbeitnehmer darf das Arbeitsmittel auch zu privaten Zwecken benutzen. Die auf die Privatnutzung entfallende Steuer trägt der Arbeitnehmer selbst.
§ 3 Schäden
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, das Arbeitsmittel pfleglich und sorgfältig
[ENDE DER VORSCHAU]
Jetzt das vollständige Dokument lesen
Das vollständige Dokument "Arbeitsmittelüberlassung" können Sie nach dem Kauf sehen, als Word - Dokument (.docx) speichern und bearbeiten.
Garantiert keine Folgekosten. Zeitlich unbeschränkter Zugang zu allen Dokumenten. Kein Abo., weitere Infos
Preis zzgl. MwSt. Angebot richtet sich nur an gewerbliche Kunden.
Sie haben bereits einen Zugang?
Bitte hier einloggen.
Nicht den passenden Vertrag gefunden?
Unsere Fachanwälte beraten Sie gern.
Schreiben Sie uns!
Liesegang & Partner stellt Ihnen Musterverträge, Vorlagen, AGB und Formulare für alle geschäftlichen Bereiche zur Verfügung. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz beraten Sie zur Vertragsgestaltung und vertreten Sie auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Verträge.