Regelung über personengebundene Dienstfahrzeuge mit Privatnutzung

 

Regelung über personengebundene Dienstfahrzeuge mit Privatnutzung

 

 

Erklärung zu dieser Musterregelung:

 

Bei dieser Regelung wird die Überlassung eines Dienstwagens vereinbart, wobei die Überlassung an eine bestimmte Tätigkeit des Mitarbeiters, als Geschäftsführer, Abteilungsleiter oder Vertriebsmitarbeiter gebunden ist. Diese Vereinbarung ist neben einem bestehenden Vertrag über ein Arbeitsverhältnis abzuschließen.

 

Das Dienstfahrzeug wird auch zur privaten Nutzung überlassen. Zu beachten sind daher die steuerrechtlichen Besonderheiten und dass der Dienstwagen nicht jederzeit wieder vom Arbeitgeber herausverlangen werden kann, da die Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung eine zusätzliche Vergütung darstellt.

 

 

Vereinbarung zur Nutzung eines Dienstfahrzeuges

zwischen

 

________________________ (Name/ Firmierung)

________________________ (Anschrift)

- im Folgenden: Arbeitgeber -

 

________________________ (Name/ Firmierung)

________________________ (Anschrift)

- im Folgenden: Mitarbeiter -.

1 Regelungsgegenstand

Diese Vereinbarung regelt die Bereitstellung von personengebundenen Dienstfahrzeugen durch den Arbeitgeber sowie deren Nutzung durch den Mitarbeiter. Die Dienstfahrzeuge werden vom Arbeitgeber als Leasingnehmer von einem Leasinggeber geleast.

2 Dienstwagenüberlassung

1. Der Arbeitgeber stellt dem Mitarbeiter nach Ablauf der Probezeit einen Dienstwagen zur Verfügung. Der Arbeitgeber bestimmt die Marke des Fahrzeugs. Der Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf bestimmte Fahrzeugtypen oder -marken.

2. Bei den Dienstwagen sind Cabrios, Gelände- und Sportwagen sowie Coupés ausgeschlossen. Für Geschäftsführer und Abteilungsleiter ist eine Gesamtjahreslaufleistung von mindestens ______ km zu vereinbaren, für Mitarbeiter im Vertrieb eine Gesamtjahreslaufleistung von mindestens _______ km. Die Leasingdauer beträgt 36 Monate. Im Übrigen obliegt die Auswahl des Dienstwagens und der Ausstattung dem Mitarbeiter. Der Arbeitgeber 

[ENDE DER VORSCHAU]




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