Tantiemevereinbarung mit einem Fremd-Geschäftsführer

Zwischen der GmbH, vertreten durch die Gesellschafterversammlung

- im Nachfolgenden "Gesellschaft" genannt -

und

Herrn/Frau

- nachfolgend Geschäftsführer genannt -

 

wird folgende

 

Tantiemevereinbarung

 

getroffen:

 

§ 1 Tantieme

(1) Der Geschäftsführer erhält eine Tantieme in Höhe von % des handelsrechtlichen Jahresüberschusses nach Verrechnung mit handelsbilanziellen Verlustvorträgen und vor Abzug der Gewinntantieme und der ertragsabhängigen Steuer. Die Bemessungsgrundlage ist nicht um die Beträge, die nach Gesetz oder Satzung aus dem Jahresüberschuss in laufende Rücklagen einzustellen ist, zu kürzen.

 

 

ergänzend

(2) Für die Tantieme wird eine jährliche Obergrenze in Höhe von EUR brutto vereinbart.

 

ergänzend

(3) Die Gesellschaft kann - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - auf die voraussichtliche Tantieme Abschlagszahlungen leisten.

 

§ 2 Fälligkeit der Tantieme

Die Tantieme ist einen Monat nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung fällig. Nachträgliche Änderungen des Jahresabschlusses, insbesondere infolge steuerlicher Prüfungen sind zu berücksichtigen und 

[ENDE DER VORSCHAU]




Jetzt das vollständige Dokument lesen

Das vollständige Dokument "Tantiemevereinbarung mit einem Fremd-Geschäftsführer " können Sie nach dem Kauf sehen, als Word - Dokument (.docx) speichern und bearbeiten.

Zugang zu allen Dokumenten freischalten
99 EUR

Garantiert keine Folgekosten. Zeitlich unbeschränkter Zugang zu allen Dokumenten. Kein Abo., weitere Infos

Preis zzgl. MwSt. Angebot richtet sich nur an gewerbliche Kunden.

 

Sie haben bereits einen Zugang?
Bitte hier einloggen.

Sie haben nicht den passenden Vertrag gefunden?

Nicht den passenden Vertrag gefunden?

Unsere Fachanwälte beraten Sie gern.

Schreiben Sie uns!




Liesegang & Partner stellt Ihnen Musterverträge, Vorlagen, AGB und Formulare für alle geschäftlichen Bereiche zur Verfügung. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz beraten Sie zur Vertragsgestaltung und vertreten Sie auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Verträge.