Treuhandverträge

 

Beratungsleistungen

Wir gründen Ihre Gesellschaft, z.B. GmbH, UG, GbR und AG. Hierfür haben wir auch günstige Pauschalhonorare. Hier können Sie uns direkt mit einer Gesellschaftsgründung beauftragen oder sich hier über weitere Beratungsleistungen im Gesellschaftsrecht informieren.

Weiterhin übernehmen wir auch andere Treuhandaufträge, z.B. zur Überwachung von Zahlungsvorgängen.

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Der Begriff Treuhand wird in vielerlei Zusammenhängen verwendet, die wohl alle von der juristischen Treuhand abgeleitet sind.

 

Ein Treuhandverhältnis zwischen zwei Personen liegt dann vor, wenn der eine dem anderen ein Recht „zu treuen Händen“ überträgt. Im Verhältnis zu Dritten (Außenverhältnis) findet eine vollständige Übertragung des Rechts, etwa des Eigentums an einer Sache, statt. Der Empfänger der Sache (Treunehmer) muss sie jedoch im Sinne des Veräußerers (Treugebers) verwalten. Im Innenverhältnis ist der Treunehmer somit gebunden. Derartige Konstruktionen werden in Praxis vor allem bei Sicherungsgeschäften, wie etwa der Sicherungsübereignung, relevant.