Vorauszahlungsvertrag (Erschließungsbeitrag)

Zwischen der Gemeinde _______, vertreten durch _______

und

Herrn _______,

– nachfolgend „Bauherr“ genannt –

wird folgender Vertrag geschlossen:

 

§ 1 Vertragsanlass

Der Bauherr ist Eigentümer des Grundstücks Gemarkung _______, Flur _______, Flurstück _______, welches im Bereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 3 an der Planstraße A liegt. Der Bebauungsplan weist das Grundstück als Gewerbegebiet mit zweigeschossiger Bebauung aus. Die Planstraße ist noch nicht ausgebaut. Der Bauherr beabsichtigt, auf seinem Grundstück eine Lagerhalle mit Bürogebäude zu errichten.

 

§ 2 Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag

Als Vorauszahlung auf den bei endgültiger Herstellung der Planstraße entstehenden Erschließungsbeitrag zahlt der Bauherr an die Gemeinde einen Betrag von _______ €. Dieser Betrag wird auf den von dem Bauherrn später zu zahlenden, nach der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde zu berechnenden Erschließungsbeitrag angerechnet. Ein eventuell an den Bauherrn zurückzuzahlender Spitzenbetrag wird nicht verzinst.

 

§ 3 Zeitpunkt der Zahlung

Die Vorauszahlung ist bis zum _______ zu leisten. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, so ist die Gemeinde berechtigt, von diesem 

[ENDE DER VORSCHAU]




Jetzt das vollständige Dokument lesen

Das vollständige Dokument "Vorauszahlungsvertrag (Erschließungsbeitrag)" können Sie nach dem Kauf sehen, als Word - Dokument (.docx) speichern und bearbeiten.

Zugang zu allen Dokumenten freischalten
99 EUR

Garantiert keine Folgekosten. Zeitlich unbeschränkter Zugang zu allen Dokumenten. Kein Abo., weitere Infos

Preis zzgl. MwSt. Angebot richtet sich nur an gewerbliche Kunden.

 

Sie haben bereits einen Zugang?
Bitte hier einloggen.

Sie haben nicht den passenden Vertrag gefunden?

Nicht den passenden Vertrag gefunden?

Unsere Fachanwälte beraten Sie gern.

Schreiben Sie uns!




Liesegang & Partner stellt Ihnen Musterverträge, Vorlagen, AGB und Formulare für alle geschäftlichen Bereiche zur Verfügung. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz beraten Sie zur Vertragsgestaltung und vertreten Sie auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Verträge.