Musterbauvertrag Ukraine
MINISTERIUM FÜR BAUWESEN, ARCHITEKTUR UND WOHNWIRTSCHAFT DER UKRAINE
ERLASS
über Genehmigung des mustergültigen Bauwerkvertrags
Nr. 3 vom 27. Oktober 2005
Lt. Punkt 5 der Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine über Genehmigung der Allgemeinen Bedingungen für Schließung und Erfüllung von Bauwerkverträgen vom 1. August 2005 sowie gemäß dem Beschluss des wissenschaftlich-technischen Rats des Staatlichen Ausschusses für Bauwesen der Ukraine Nr. 62 vom 16. September 2005 verordne ich hiermit:
1. Der mustergültige Bauwerkvertrag ist zu genehmigen und zur Verwendung zu empfehlen (Der Vertrag wird beigefügt).
2. Das Amt für Wirtschaft und Strategie der Entwicklung baulicher Einheiten (T. Scharapowa) hat interessierte Firmen bzw. Einrichtungen über diesen Erlass zu unterrichten.
3. Ich behalte mir das Recht vor, die Erfüllung dieses Erlasses zu beaufsichtigen.
Minister P. Katschur
GENEHMIGT
durch den Erlass des Ministeriums für Bauwesen, Architektur und Wohnwirtschaft der Ukraine Nr. 3 vom 27. Oktober 2005
BAUWERKVERTRAG
ALS MUSTERVERTRAG
VORWORT
Der mustergültige Bauwerkvertrag (hinfort: der mustergültige Bauwerkvertrag) wurde in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Bedingungen für Schließung und Erfüllung von Bauwerkverträgen, genehmigt durch den Erlass des Ministerkabinetts der Ukraine über Genehmigung der Allgemeinen Bedingungen für Schließung und Erfüllung von Bauwerkverträgen Nr. 668 vom 1. August 2005, errichtet.
Den mustergültigen Bauwerkvertrag werden Auftraggeber und Bauunternehmer als Muster mit Hinweisen bei der Errichtung eines Bauvertrags in Betracht ziehen.
Im mustergültigen Bauwerkvertrag sind mehrere Varianten angeführt, wie man einzelne Bestimmungen festschreiben kann, und die Vertragsparteien können eine Variante auswählen, die für sie am günstigsten ist.
Unter Bezugnahme auf Abschnitt 4 Art. 179 der ukrainischen Wirtschaftsvorschriften über den Status mustergültiger Verträge sind die Parteien eines Bauwerkvertrags berechtigt,
[ENDE DER VORSCHAU]
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