Generalunternehmervertrag

Zwischen

den Eheleuten gemeinschaftlich

xxxxxx

xxxxxx

xxxxxx

xxxxxx

nachfolgend genannt als „Bauherr“ bzw. „AG“

und

Firma

Baugesellschaft

xxxxx

xxxxx

xxxxx

nachfolgend genannt als „Generalunternehmer“ bzw. „GU“

 

Präambel

Der AG ist verfügungsberechtigt, das Grundstückes in xxxxx entsprechend den Vorgaben dieses Vertrages zu bebauen.

 

§ 1 Vertragsgegenstand

(1)   Der AG beauftragt den GU auf dem Grundstück Gemarkung xxxxx , Flur xx Flurstück -Nr. xxx, ein schlüsselfertiges Haus dieses Vertrages zu errichten.

(2)   Unabhängig von der betrieblichen Einrichtung und Leistungsfähigkeit ist es dem GU freigestellt, Arbeiten im eigenen Betrieb oder durch Drittfirmen zu erbringen.

 

§ 2 Vertragsgrundlagen

(1) Die Grundlagen dieses Werkvertrages sind:

-         dieser Vertrag,

-         die Baupläne, bzw. die Entwurfspläne bis zu deren Vorliegen (Anlage 1)

-         die „Bauleistungsbeschreibung“, (Anlage 2)

-         die entsprechende Baugenehmigung Nr. xxx nach deren Vorliegen mit allen Auflagen (Anlage 3)

-         der Zahlungsplan (Anlage 4)

-         die VOB Teil B in der bei Abschluss dieses Vertrages geltenden Fassung (Anlage 5)

(3)   Die aufgeführte Reihenfolge der Vertragsgrundlagen ist zugleich deren Rangfolge im Falle von Widersprüchen, die sich zwischen den Vertragsgrundlagen ergeben sollten. Grundsätzlich gehen die Baupläne der Bauleistungsbeschreibung vor. Ein Widerspruch ist nur dann gegeben, wenn Anforderungen in den Vertragsgrundlagen unterschiedlich  definiert sind. Sollte in einer vorrangigen Vertragsgrundlage ein Detail einer nachrangigen Vertragsgrundlage nicht umschrieben oder definiert sein, stellt die fehlende Regelung keinen Widerspruch zur Regelung an nachrangiger Stelle dar.

 

§ 3 Mitwirkung und Pflichten der Vertragspartner

AG und GU bekennen sich zur wechselseitigen Mitwirkungsverpflichtung, um die vertragsgemäße Errichtung des Gebäudes zu ermöglichen. Oberste Ausprägung  dieser wechselseitigen 

[ENDE DER VORSCHAU]




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