Generalunternehmervertrag
Zwischen
den Eheleuten gemeinschaftlich
xxxxxx
xxxxxx
xxxxxx
xxxxxx
nachfolgend genannt als „Bauherr“ bzw. „AG“
und
Firma
Baugesellschaft
xxxxx
xxxxx
xxxxx
nachfolgend genannt als „Generalunternehmer“ bzw. „GU“
Präambel
Der AG ist verfügungsberechtigt, das Grundstückes in xxxxx entsprechend den Vorgaben dieses Vertrages zu bebauen.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der AG beauftragt den GU auf dem Grundstück Gemarkung xxxxx , Flur xx Flurstück -Nr. xxx, ein schlüsselfertiges Haus dieses Vertrages zu errichten.
(2) Unabhängig von der betrieblichen Einrichtung und Leistungsfähigkeit ist es dem GU freigestellt, Arbeiten im eigenen Betrieb oder durch Drittfirmen zu erbringen.
§ 2 Vertragsgrundlagen
(1) Die Grundlagen dieses Werkvertrages sind:
- dieser Vertrag,
- die Baupläne, bzw. die Entwurfspläne bis zu deren Vorliegen (Anlage 1)
- die „Bauleistungsbeschreibung“, (Anlage 2)
- die entsprechende Baugenehmigung Nr. xxx nach deren Vorliegen mit allen Auflagen (Anlage 3)
- der Zahlungsplan (Anlage 4)
- die VOB Teil B in der bei Abschluss dieses Vertrages geltenden Fassung (Anlage 5)
(3) Die aufgeführte Reihenfolge der Vertragsgrundlagen ist zugleich deren Rangfolge im Falle von Widersprüchen, die sich zwischen den Vertragsgrundlagen ergeben sollten. Grundsätzlich gehen die Baupläne der Bauleistungsbeschreibung vor. Ein Widerspruch ist nur dann gegeben, wenn Anforderungen in den Vertragsgrundlagen unterschiedlich definiert sind. Sollte in einer vorrangigen Vertragsgrundlage ein Detail einer nachrangigen Vertragsgrundlage nicht umschrieben oder definiert sein, stellt die fehlende Regelung keinen Widerspruch zur Regelung an nachrangiger Stelle dar.
§ 3 Mitwirkung und Pflichten der Vertragspartner
AG und GU bekennen sich zur wechselseitigen Mitwirkungsverpflichtung, um die vertragsgemäße Errichtung des Gebäudes zu ermöglichen. Oberste Ausprägung dieser wechselseitigen
[ENDE DER VORSCHAU]
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