BGB Bauvertrag über Errichtung Eigenheim zum Pauschalpreis

 

zwischen

____________

– nachfolgend Unternehmer genannt –

und

____________

– nachfolgend Besteller genannt –

 

I. Bauausführung

1. Der Besteller ist Eigentümer des Grundstückes Flurnummer ___________ in der Gemarkung ____________ Der Unternehmer wird für den Besteller auf diesem Grundstück ein Eigenheim errichten. Der Unternehmer verpflichtet sich gegenüber dem Besteller, das Bauwerk entsprechend dem

in Anlage I zu diesem Vertrag beigefügtem Bauplan und der in Anlage II

zu diesem Vertrag beigefügten Baubeschreibung bis spätestens ____________ unter Verwendung der in Anlage III zu diesem Vertrag aufgeführten Baustoffe nach den zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden anerkannten Regeln der Baukunst und technisch einwandfrei bezugsfertig zu errichten.

Beide Vertragspartner erkennen den in Anlage I beigefügten Plan und die in Anlage II beigefügte Bau-beschreibung als verbindlich für die Ausführung des Bauwerks und den Lieferumfang des Unternehmers an.

2. Änderungen in der Planung und Ausführung aufgrund behördlicher Auflagen, technischer oder wirtschaft-licher Notwendigkeiten oder den Austausch von gleichwertigen Materialien, die sich nicht wertmindernd auf das Bauwerk auswirken dürfen, behält sich der Unternehmer vor.

II. Sonderwünsche

1. Die Berücksichtigung von Sonderwünschen, die von der Baubeschreibung und den Bauplänen abwei-chen, ist grundsätzlich möglich, jedoch entscheidet sich der Unternehmer nach billigem Ermessen, ob diese durchgeführt werden können oder nicht.

Der allgemeine Baufortschritt darf durch die Ausführungen von Sonderwünschen nicht gehemmt wer-den; für die dennoch hierdurch verursachten Verzögerungen haftet der Besteller.

Die diesbezüglichen Bestellungen und Sonderwünsche müssen schriftlich übergeben werden; sie gel-ten nur als anerkannt, wenn der Unternehmer oder der von ihm beauftragte Architekt sie schriftlich bestä-tigt.

2. Die Kosten der Sonderwünsche gehen zu Lasten des Bestellers und sind von ihm sofort und unmittelbar an 

[ENDE DER VORSCHAU]




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