Standortsicherungsvertrag
Zwischen der Stadt_______, vertreten durch den Bürgermeister und den Technischen Beigeordneten,
– nachfolgend Stadt genannt –
und
der _______ GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer _______,
nachfolgend Unternehmen genannt,
wird gemäß § 54 VwVfG folgender öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen:
§ 1 Vertragszweck
(1) Zweck dieses Vertrags ist die Sicherung des Betriebes des Unternehmens mit den vorhandenen Arbeitsplätzen durch Ermöglichung einer angemessenen Betriebserweiterung unter größtmöglicher Rücksichtnahme auf die angrenzende Wohnbebauung und die angrenzende Landschaft.
(2) Das Unternehmen hat das westlich an sein Betriebsgelände angrenzende Grundstück Gemarkung _______ Flur, Flurstück zum Zwecke der Betriebserweiterung erworben. Es besteht ein zwischen dem bisherigen Grundstückseigentümer und der Firma Z abgeschlossener langjähriger Mietvertrag, zu dessen vorzeitiger Beendigung die Fa. Z nur bereit ist, wenn ihr ein geeignetes Ersatzgrundstück zur Verfügung gestellt wird und ihr die Kosten der Betriebsverlagerung ersetzt werden. Als geeignetes Ersatzgrundstück sieht die Fa. Z das im Eigentum der Gemeinde stehende Grundstück _______ an.
§ 2 Förderung der Betriebsverlagerung durch die Gemeinde
Die Gemeinde verpflichtet sich, der Fa. Z das Grundstück _______ zu dem gegenüber dem Richtwert von _______ um _______ € ermäßigten Preis von _______ € zum Kauf anzubieten und an sie im Rahmen der allgemeinen Wirtschaftsförderung eine Pauschalentschädigung von _______ € für die Betriebsverlagerung zu zahlen. Die Zahlung ist zu leisten, sobald die Fa. Z das ihr von der Gemeinde angebotene Grundstück erworben und das bisher genutzte Grundstück geräumt hat.
§ 3 Nutzung des Betriebsgrundstücks
Das Unternehmen verpflichtet sich, nach der Verlagerung der Fa. Z (§ 2),
a) die Erweiterungsfläche nur für die Zwecke ihres Garten- und Landschaftsbaubetriebes zu nutzen,
b) entlang der nördlichen und westlichen Grenze der Erweiterungsfläche in einer Breite von 3 m folgende dem Sichtschutz dienende Anpflanzungen vorzunehmen und auf Dauer zu erhalten: _______
c) auf dem Betriebsgrundstück einschließlich der Erweiterungsfläche keine qualitativen Änderungen vorzunehmen oder zu veranlassen, die zu einer veränderten, die Anwohner oder die Umgebung stärker beeinträchtigenden Immissionslage führen können,
d) keine Shredderanlage und mittels Kompressoren angetriebenen Geräte zu benutzen, den Häcksler
[ENDE DER VORSCHAU]
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