VOB-Bauvertrag

Zwischen
......
– nachfolgend Auftraggeber –
und
......
– nachfolgend Auftragnehmer –
wird folgender Bauvertrag geschlossen:
§ 1
Vertragsgegenstand
Der Auftraggeber errichtet in ................................... ein ................................... Dieser Vertrag betrifft nach näherer Maßgabe der in § 2 genannten Vertragsgrundlagen folgende Bauleistungen: ...................................
§ 2
Vertragsgrundlagen
(1)    Die Ausführung der übertragenen Bauleistungen sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bestimmen sich nach
•    diesem Vertrag,
•    der Leistungsbeschreibung/dem Leistungsverzeichnis vom ...................................,
•    den Architektenplänen,
•    den Zusätzlichen Vertragsbedingungen,
•    den Zusätzlichen Technischen Vorschriften,
•    ...................................,
•    der VOB/B in der jeweils geltenden Fassung.
•    den Bestimmungen der §§ 631 ff. BGB,
•    dem Zahlungsplan vom ...................................,
•    dem Vertragsterminplan vom ...................................
(2)    Im Falle von Widersprüchen richtet sich die Rangfolge nach der Reihenfolge der Aufzählung der Vertragsgrundlagen in Ziff. 1. Bei Widersprüchen zwischen Text und Plänen gehen textliche Festlegungen vor Plänen. Die textliche Darstellung in den Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses hat Vorrang vor den Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung und vor den einschlägigen bei der Ausführung zu beachtenden DIN-Normen.
(3)    Weiter gehende Vertragsbestandteile sind nicht vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nicht.
§ 3
Vertretung des Auftraggebers
Für die Abwicklung des Bauvorhabens hat der Auftraggeber einen Architekten eingeschaltet. Dieser ist berechtigt Weisungen zu erteilen, die zur technisch und zeitlich ordnungsgemäßen Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Weiter gehende rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder entgegenzunehmen bleibt ausschließlich dem Auftraggeber vorbehalten, insbesondere ist der 

[ENDE DER VORSCHAU]




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