Architektenvertrag Kurzform
Architektenvertrag
Zwischen dem Bauherrn / der Bauherrin
Herr/Frau .................................
Anschrift
und dem Architekten
Herrn/Frau .................................
Anschrift
§ 1 Vertragsgrundlagen und Haftung
Für die Leistungen des Architekten gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Für seine Honorierung gilt die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung.
§ 2 Vertragsgegenstand
(präzise Beschreibung notwendig!!, Änderung durch den Bauherrn lösen zusätzlichen Honoraranspruch aus!)
Von den Leistungsbildern des § 33 HOAI werden vereinbart:
- die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung),
- die Leistungsphase 2 (Vorplanung),
- die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung),
- die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung),
- die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung),
- die Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe),
- die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe),
- die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung).
(Nur wenn es unvermeidlich ist!):
- die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation)
(Empfehlung: Am besten weglassen oder dafür eigenen Vertrag machen!)
§ 3 Honorierung
(1) Es gilt die Honorarzone III nach § 5 HOAI in Verbindung mit den Objektlisten der Anlage 3. Es gelten die Mittelsätze des § 34 HOAI.
(2) Die Berechnung der Nebenkosten gemäß § 14 HOAI wird mit ___% des Honorars pauschaliert.
(3) Zu den Kosten nach Absatz (1) und (2) kommt die gesetzliche Umsatzsteuer gemäß § 16 HOAI.
§ 4 Haftung
Die Haftung des Architekten im Rahmen des BGB beschränkt sich auf eigene
[ENDE DER VORSCHAU]
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