Musterschreiben Bauherrn: Freistellungsnachweis als ergänzende Ausschreibungs-/Vertragsklausel

Bauabzugsteuer: Musterschreiben für den Bauherrn

Freistellungsnachweis als ergänzende Ausschreibungs-/Vertragsklausel

 

Im Hinblick auf die seit dem 1.1.2002 bestehende grundsätzliche Beachtung der Steuerabzugspflicht in Höhe von 15 % der Auftragssumme entsprechend dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe v. 30.8.2001, BGBl 2001 I S. 2267, verpflichtet sich der Anbieter, soweit nicht bereits erfolgt, die Kopie einer gültigen Freistellungsbescheinigung des zuständigen Betriebsstättenfinanzamts bei Angebotsabgabe vorzulegen. Der Anbieter versichert, dass bei Angebotsabgabe, Zuschlag-/Auftragserteilung und für die gesamte vertragliche Laufzeit auch über den Zeitpunkt der Schlussrechnung nach vollständiger Abnahme hinaus die vorgelegte Kopie der Freistellungsbescheinigung voll umfänglich gültig ist und den Anbieter/Auftraggeber damit von seinen steuerlichen Mitwirkungs- und auch Abzugspflichten entsprechend §§ 48-48d EStG voll umfänglich entbindet, mit einer Laufzeit von 3 Jahren.

Der Anbieter/Auftragnehmer verpflichtet sich im Weiteren, sofort und unaufgefordert den Auftraggeber bei einer möglichen Auftragserteilung durch Erbringung seiner Leistungen den Auftraggeber unverzüglich über etwaige Bedenken in steuerlicher Hinsicht, aus eigener Kenntnis und Beurteilung, bei jeglichen Mitteilungen seitens der Finanzbehörde, Ankündigung des Widerrufs, sofort zu unterrichten. Dies gilt auch für den durch Bescheid erteilten Widerruf einer bisher erteilten Freistellungsbescheinigung oder Ablauf der Rechtswirkung der Freistellungsbescheinigung in zeitlicher Hinsicht, unabhängig von der Einlegung von Rechtsbehelfen oder eines Neuantrags/Verlängerungsantrags.

Der Anbieter/Auftragnehmer erklärt, dass er bei Nichtbeachtung dieser ergänzenden vertraglichen Vereinbarung den Auftraggeber im Hinblick auf die Rechtsfolgen bei unzutreffenden 

[ENDE DER VORSCHAU]




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