Vertrag über ein kurzfristiges Arbeitsverhältnis

Erklärung zu diesem Mustervertrag: 

Damit der Arbeitgeber keine Sozialabgaben für einen kurzfristig Beschäftigen zahlen muss, darf der Arbeitnehmer nicht länger als 3 Monate bzw. 70 Tage im ganzen Kalenderjahr arbeiten.

Sobald diese Zeiträume überschritten werden, tritt die Sozialversicherungspflicht ein. Da die Zeiten aus dem ganzen Jahr addiert werden, sieht der Vertrag in § 8 eine Zusicherung seitens des Arbeitnehmers vor, dass im dem Kalenderjahr keine weiteren kurzfristigen Beschäftigungen ausgeübt wurden.

Bei der Anpassung des Musters ist darauf zu achten, dass die Befristung die 3-Monats-Frist bzw. die 70-Tage-Frist nicht überschreitet, da ansonsten die Sozialversicherungspflicht entsteht.

 

Zwischen

 

__________________________ (Name/ Firmierung)

__________________________ (Anschrift)

– Arbeitgeber –

 

und

___________________________ (Vor- und Nachname)

___________________________ (Anschrift)

– Arbeitnehmer –

 

wird folgender Vertrag geschlossen:

 

§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses/Tätigkeit

Der Arbeitnehmer wird mit Wirkung ab dem __________ als ______________________ in ___________________ eingestellt.

§ 2 Befristung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des ____________, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.

§ 3 Arbeitszeit

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ___ Wochenstunden an _____ Tagen zu je ____ Stunden.

Oder:

Die Arbeitszeit beträgt im Zeitraum von __________ bis __________ _____ Stunden.

Oder:

Die Arbeitszeit beträgt ____________________________ (variabler Einsatz, der individuell festgelegt werden sollte).

§ 4 Urlaub

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ____Tage Urlaub.

§ 5 Vergütung

Der Arbeitnehmer erhält eine Vergütung von _____________ EUR je Stunde.

Oder:

Der Arbeitnehmer erhält eine Vergütung von _____________ EUR.

Die Vergütung ist jeweils am Monatsende fällig. Beträgt die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses weniger als einen Monat, so ist die Vergütung mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses fällig.

Die Vergütung wird auf ein dem Arbeitgeber zu nennendes Konto ausbezahlt.

§ 6 Arbeitsverhinderung

Im Fall einer krankheitsbedingten oder aus sonstigen Gründen veranlassten Arbeitsverhinderung hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren. Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung ist dem Arbeitgeber innerhalb von 3 Tagen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine entsprechende ärztliche 

[ENDE DER VORSCHAU]




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