Befristete Beschäftigung - Erklärung zur Vorbeschäftigung
Erklärung zu dieser Mustererklärung:
Die Befristung ist ausdrücklich unzulässig, wenn mit dem selben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Unbeachtlich ist, wie lange dieses Arbeitsverhältnis bereits zurückliegt. So kann z.B. eine 15 Jahre zurückliegende Beschäftigung jeglicher Art der erleichterten Befristung entgegenstehen. Ein Ausbildungsverhältnis gilt jedoch nicht als vorheriges Beschäftigungsverhältnis.
Wir empfehlen vom Arbeitnehmer zu verlangen, dass er die folgende schriftliche Erklärung abgibt. Stellt sich später heraus, dass der Arbeitnehmer entgegen seiner Zusicherung doch bereits bei Ihnen beschäftigt war, haben Sie zumindest die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag
[ENDE DER VORSCHAU]
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