Begleitschreiben eines Rechtsanwalts an den Mandanten mit Erläuterungen zu einer geplanten Markenübertragung
Markenübertragung
Sehr geehrte Frau/ sehr geehrter Herr,
bezüglich der von Ihnen geplanten Übertragung der Marke _____________ an die ___________ erlauben wir uns die folgenden Ausführungen:
Der Inhaber einer Marke hat jederzeit die Möglichkeit die eingetragene Marke auf einen Dritten zu übertragen. Dabei kann die Marke entweder für alle oder einen Teil der eingetragenen Waren- oder Dienstleistungsklasssen übertragen werden.
Die Übertragung der Marke erfolgt durch Abtretungsvertrag zwischen dem Inhaber und dem Erwerber. Dieser Abtretungsvertrag bedarf keiner besonderen Form, sollte aber auch Gründen der Rechtssicherheit und Beweiserleichterung in jedem Fall schriftlich abgeschlossen werden.
Mit dem Abschluss des Abtretungsvertrages geht das Markenrecht auch ohne entsprechende Umschreibung im Markenregister voll wirksam auf den Erwerber über. Der durch die Abtretung begründete Übergang des Markenrechtes wird nur auf Antrag des ursprünglichen Inhabers oder des Erwerbers der Marke in das
[ENDE DER VORSCHAU]
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