Abmahnung wg Verletzung einer Unionsmarke durch Zeichenbenutzung
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbezeichneter Angelegenheit schreiben wir Ihnen namens und im Auftrag unserer Mandantin, der ...................................die wir in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und insbesondere des Markenrechts regelmäßig beraten und vertreten.
Auf uns lautende Vollmacht wird als Anlage 1 beigefügt.
Unserer Mandantin ist zur Kenntnis gelangt, dass Sie ………………… unter der Bezeichnung ………………….anbieten und damit die Marke unserer Mandantin verletzen.
Im Einzelnen:
I. Tatsächliches
Unsere Mandantin nutzt die Bezeichnung ………………. seit …………………im Bereich …………………….. als Marke/Firmenbezeichnung.
Unsere Mandantin ist überdies Inhaberin der Unionsmarke ……………… RegNr.: ……………….. mit Priorität vom …………………. Schutz. Diese Marke ist u.a. für …………………………………. eingetragen. Einen aktuellen Auszug aus der Datenbank eSearch des EUIPO betreffend die vorgenannte Marke unserer Mandantin fügen wir zu Ihrer Information als Anlage 2 diesem Schreiben bei.
II.Rechtliches
Gemäß Artikel 9 der Unionsmarkenverordnung (UMV – VO (EU) 2017/1001) gewährt die Unionsmarke ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht.
Dieses Recht gestattet es ihrem Inhaber nach Maßgabe von Artikel 9 Abs. 2 lit. b) UMV Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein Zeichen zu benutzen, wenn das fragliche Zeichen und die Unionsmarke einander zumindest ähnlich sind und sie identische oder ähnliche Waren- oder Dienstleistungen erfassen, sodass für den angesprochenen Verkehr die Gefahr besteht, beide miteinander zu verwechseln. Dabei genügt es, wenn die geschützte Marke einerseits und das verwendete Zeichen andererseits gedanklich miteinander in Verbindung gebracht werden.
Nach ständiger, höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht überdies eine Wechselwirkung zwischen der Warenähnlichkeit einerseits und der Zeichenähnlichkeit andererseits in der Weise, dass bei einer hochgradigen Ähnlichkeit oder gar einer Identität in einem der beiden Aspekte
[ENDE DER VORSCHAU]
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