Abschlussschreiben

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

namens und im Auftrage unserer Mandantin, der Fa. _____, haben wir gegen Ihr Unternehmen, nachdem Sie sich nicht bereit gefunden haben, die Angelegenheit aussergerichtlich durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beizulegen, wegen der bereits mit unserem Schreiben vom ________ beanstandeten Werbung Ihres Unternehmens in der Z-Zeitung vom _________ beim Landgericht _______ eine Beschlussverfügung erwirkt, die Ihnen ausweislich der uns vorliegenden Postzustellungsurkunde am _________ zugestellt worden ist.

Da die erwirkte Beschlussverfügung nur eine vorläufige Regelung beinhaltet, insbesondere nicht die Verjährung des Unterlassungsanspruchs unterbricht, bedürfte es zur Herbeiführung einer endgültigen Regelung der Durchführung des Hauptsacheverfahrens. Dessen Einleitung ist jedoch nicht erforderlich, wenn Sie die einstweilige Verfügung des Landgerichts _________ vom ________ -- Az: ________ -- als endgültige und materiellrechtlich verbindliche Regelung anerkennen und auf das Recht zur Widerspruchseinlegung gemäß § 924 ZPO, ferner das Recht der Fristsetzung gemäß § 926 Abs. 1 ZPO und die Rechte aus § 927 ZPO verzichten.

Zur Abgabe einer hierauf gerichteten Erklärung setzen wir Ihnen hiermit Frist zum

________

mit der Ankündigung, dass wir, sollte die geforderte Erklärung nicht eingehen, gehalten sind, das Hauptsacheverfahren einzuleiten.

Nach der Rechtsprechung des BGH sind Sie verpflichtet, unserer Mandantin die durch unsere im Zusammenhang mit diesem Abschlussschreiben erfolgte Beauftragung entstandenen Kosten in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr gem. §§ 2, 13 RVG, Nr. 2300 VV, ausgehend von einem Gegenstandswert des Hauptsacheverfahrens in Höhe von ________ EUR, zuzüglich Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV in einer Gesamthöhe von __________ EUR zu erstatten. Ich fordere Sie auf, den ausgewiesenen Gesamtbetrag bis spätestens ____________ an unsere Mandantin oder an uns zu überweisen. Bei fruchtlosem Ablauf der Frist werden wir den Erstattungsanspruch gerichtlich geltend machen.

Rechtsanwalt

 

Anmerkung:

Das Abschlussschreiben eines Rechtsanwalts, mit dem nach Erwirkung einer auf 

[ENDE DER VORSCHAU]




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