Anschreiben wg. Verletzung d. Verpflichtung zur Abrechnung von Lizenz-Gebühren
............................., den ......................
Verletzung der Verpflichtung zur Abrechnung von Lizenz-Gebühren
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeigen wir an, dass wir ständig die Interessen der Firma ............................. vertreten. Eine auf uns lautende Vollmacht liegt an.
I.
1.
Am ..................... schloss unsere Mandantin mit Ihnen einen Merchandisingvertrag für die Comic-Figur ................. ab. Sie verpflichteten sich, für die Ihnen gemäß § 2 des Merchandisingvertrages eingeräumten Rechte eine Lizenzgebühr zu zahlen, wobei es im Hinblick auf die Abrechnung der Lizenzgebühr in § 5 Abs. 3 des abgeschlossenen Merchandisingvertrages vom .................... heißt:
„Die Lizenzgebühr wird quartalsmäßig berechnet. Der Lizenz-Nehmer ist verpflichtet, jeweils innerhalb von zwei Wochen nach Quartalsende, dem Lizenz-Geber eine detaillierte Aufstellung zukommen zu lassen, aus welcher die Verkaufszahlen und Umsatzberechnungen hervorgehen, die Grundlage zur Berechnung der Lizenzgebühr sind. Dieser Aufstellung fügt der Lizenz-Nehmer auch eine Abrechnung über die zu entrichtende Lizenzgebühr bei.“
Dieser Rechnungslegungsverpflichtung sind Sie seit Abschluss des Merchandisingvertrages am ................ nicht nachgekommen. Jeweils nach Abschluss eines Kalenderquartals sind Sie von unserer Mandantin aufgefordert worden, die entsprechenden Abrechnungen vorzulegen. Insofern nehmen wir Bezug auf die Schreiben unserer Mandantin vom .................., ..................... und ..................
Unsere Mandantin erhielt zwar Abrechnungen, doch ergaben sich aus diesen Abrechnungen weder die Verkaufszahlen noch Umsatzberechnungen, noch kann die Abrechnung als detailliert angesehen werden. Teilweise war sie zeitlich ungeordnet und vermittelte auch keinen Einblick darüber, in welcher Weise die Comic-Figur von Ihnen zu Merchandisingzwecken im Rahmen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs benutzt wurde.
2.
Wir haben Sie daher aufzufordern,
• zum einen für die vergangenen Rechnungsperioden eine ordnungsgemäße Abrechnung vorzulegen und etwaige Restzahlungen zu erbringen,
• zum anderen für die Zukunft Quartalsabrechnungen entsprechend § 5 Abs. 3 des abgeschlossenen Merchandisingvertrages
[ENDE DER VORSCHAU]
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