Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft an einer GmbH

Die Unterzeichnenden

 

1.

 

vertreten durch den/die Geschäftsführer

 

- nachfolgend GmbH genannt -

und

 

2.

 

- nachfolgend stiller Gesellschafter genannt -

 

schließen folgenden

 

 

Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft

 

 

§ 1 Grundlagen der Gesellschaft

 

(1) Die GmbH betreibt in ein Handelsgewerbe unter der Firma .

 

(2) Gegenstand des Unternehmens ist . Der Gegenstand des Unternehmens kann nur mit schriftlicher Zustimmung des stillen Gesellschafters geändert werden.

 

oder

 

(2) Gegenstand der Gesellschaft ist die Zweigstelle der GmbH. Der Gegenstand des Unternehmens kann nur mit schriftlicher Zustimmung des stillen Gesellschafters geändert werden.

 

(3) An diesem Handelsgewerbe beteiligt sich als stiller Gesellschafter nach Maßgabe dieses Vertrages.

 

 

 

§ 2 Einlage des stillen Gesellschafters

 

(1) Der stille Gesellschafter erbringt eine Einlage von EUR (in Worten: Euro).

 

(2) Die Einlage wird in bar erbracht und ist mit der Unterzeichnung dieses Vertrages sofort fällig. Sie ist auf das Konto der GmbH bei der Bank, BLZ , Konto-Nr. zu überweisen.

 

oder

 

(2) Zur Erbringung der Einlage tritt der stille Gesellschafter seine Forderung i.H.v. EUR gegenüber mit Unterzeichnung dieses Vertrages/zum an die die Abtretung annehmende GmbH ab. Dem Einlagekonto des stillen Gesellschafters wird der in Abs. (1) genannte Betrag gutgeschrieben.

 

oder

 

(2) Die Einlage des stillen Gesellschafters erfolgt durch Übertragung des Grundstücks . Dem Einlagekonto des stillen Gesellschafters wird der in Abs. (1) genannte Betrag gutgeschrieben. Die Auflassung erfolgt zum Nutzen und Lasten gehen unabhängig von der Übertragung des Eigentums zum auf die GmbH über. Die Grunderwerbsteuer trägt im Innenverhältnis die GmbH.

 

 

§ 3 Konten des stillen Gesellschafters

 

Für den stillen Gesellschafter werden bei der GmbH die folgenden Konten geführt:

 

a) ein Einlagekonto, auf dem die Einlage verbucht wird. Das Konto ist fest und unverzinslich. Der stille 

[ENDE DER VORSCHAU]




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