Anstellungsvertrag für eine Prokuristin

Zwischen

_______

 

und

_______

 

wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen:

 

§ 1 Aufgaben und Pflichten; Probezeit

(1) Die Arbeitnehmerin tritt zum ____als Prokuristin in die Abteilung ____ ein. In ihrer Funktion ist die Arbeitnehmerin dem Vorstand unmittelbar unterstellt.

(2) Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, im Bedarfsfall auch andere gleichwertige Arbeiten zu übernehmen. Insbesondere sind die Parteien darüber einig, dass der Aufgaben- und Tätigkeitsbereich durch die Arbeitgeberin nach billigem Ermessen insgesamt geändert werden kann und dass dieses Recht auch durch eine längere Tätigkeit der Arbeitnehmerin in einem bestimmten Aufgabenbereich nicht eingeschränkt wird.

(3) Die Arbeitnehmerin ist verpflichtet, die ihr übertragenen Aufgaben gewissenhaft und nach bestem Können und Wissen zu erledigen.

(4) Die Arbeitnehmerin hat mit Wirkung vom ____ Prokura. Die Prokura kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften jederzeit widerrufen werden.

(5) Die ersten sechs Monate gelten als Probzeit.

 

§ 2 Umfang der Prokura

(1) Die Arbeitnehmerin soll zu folgenden Maßnahmen nicht berechtigt sein:

a) Aufnahme und Gewährung von Krediten über 5.000 Euro;

b) Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Haftungen für Dritte, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Handelsgewerbes hinausgehen;

c) Errichtung oder Aufhebung von Betriebsstätten und Zweigniederlassungen;

d) Erwerb oder Veräußerung von Betrieben oder Betriebsteilen;

e) Abschluss, Änderung oder Beendigung von Miet- oder Pachtverträgen, die eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben oder einem Miet- oder Pachtzins von mehr als 5.000 Euro vorsehen;

f) Einleitung von Verfahren vor staatlichen Gerichten.

(2) Verstößt die Arbeitnehmerin gegen die Vertretungsbeschränkungen, ist sie der Arbeitgeberin zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.

 

§ 3 Arbeitszeit

(1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ___ Stunden in der Woche. Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, der 

[ENDE DER VORSCHAU]




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