Gründungsformular
Notwendige Unterlagen für die Gründung einer Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens in Deutschland
Die Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens muss in Deutschland zum Handelsregister angemeldet werden. Zuständig ist das Handelsregister in dessen Bezirk die Zweigniederlassung vorliegt.
1. Erforderlich sind folgende Angaben:
Ort der Zweigniederlassung:
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Name der Zweigniederlassung:
_________________________________
Adresse der Geschäftsräume der Zweigniederlassung:
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Gegenstand des Betriebes der Zweigniederlassung:
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Angabe über das Register, bei dem die Gesellschaft geführt wird und die Nummer des Registereintrages, wenn es ein solches gibt:
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Rechtsform der Gesellschaft:
_________________________________
Personen die befugt sind als ständige Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung die Gesellschaft zu vertreten und die konkreten
[ENDE DER VORSCHAU]
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