Heimarbeitsvertrag
Zwischen
der Firma
- nachfolgend Auftraggeber genannt -
und
Herrn/Frau
- nachfolgend Heimarbeiter genannt -
wird folgender
Heimarbeitsvertrag
geschlossen.
§ 1 Art der Heimarbeit
Der Auftraggeber überträgt dem Heimarbeiter folgende Arbeiten in Heimarbeit:
• ,
• .
§ 2 Beginn des Heimarbeitsverhältnis
(1) Das Heimarbeitsverhältnis beginnt am .
(2) Die Probezeit beträgt sechs Monate.
§ 3 Beendigung des Heimarbeitsverhältnis
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Jeder Vertragspartner kann das Heimarbeitsverhältnis kündigen. Für die Kündigung gelten die gesetzlichen Fristen nach dem Heimarbeitsgesetz. Die Fristen des § 29 HAG gelten erst nach Ablauf der Probezeit.
(3) Während der Probezeit kann das Heimarbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
§ 4 Umfang der Heimarbeit
(1) Der Heimarbeiter ist nicht verpflichtet, monatlich eine bestimmte Heimarbeitsmenge zu bearbeiten. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet monatlich eine bestimmte Heimarbeitsmenge bereitzustellen.
oder
(1) Der Heimarbeiter ist verpflichtet, eine bestimmte Heimarbeitsmenge zu bearbeiten und abzuliefern, deren Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung der Normalleistung Stunden wöchentlich beträgt. Der Auftraggeber wird eine entsprechende Heimarbeitsmenge bereitstellen.
§ 5 Material- und Produkthandhabung
(1) Der Auftraggeber wird das Material anliefern und die fertig gestellten Arbeiten abholen. Abholung und Anlieferung erfolgen jeweils gleichzeitig am dritten Arbeitstag eines jeden Monats in der Zeit von Uhr bis Uhr.
oder
(1) Der Heimarbeiter wird das zu verarbeitende Material abholen und die fertig gestellten Arbeiten abliefern. Abholung und Anlieferung erfolgen jeweils gleichzeitig am dritten Arbeitstag eines jeden Monats in der Zeit von Uhr bis Uhr.
(2) Im Falle der Nichteinhaltung der Lieferfristen hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Schadensersatz
[ENDE DER VORSCHAU]
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